Strafen bei der flucht vor der Polizei?
Hallo ich habe eine motorcross die ich auf einem privat gelände ca 20 km entfernt fahre. Aber da ich mit der motorcross auch da hin fahre wollte mich die polizei schon 2 mal anhalten. Das erste mal musste ich 130 Euro zahlen und mich abholen lassen.Das 2 mal hab ich mich spontan dazu entschieden quer übers feld zu fahren jetzt stellt sich mir die frage. Was passiert wenn sie mich beim nächsten mal erwischen?
4 Antworten
du bist nciht Haftplichtversichert.
Stell dir mal vor du fährst mit deinem Gerät in ein Auto rein, den Schaden darfst du natürlih aus eigener Tasche bezahlen. So ein Sachschaden kann locker mal 20.000 Euro betragen und würde für dich ein zukünftiges Leben in Armut beduetten. Von Personenschäden mag ich gar nicht zu reden.
Quer übers Feld zu fahren ist auch nicht besser. Damit machst du dich auch strafbar, und wenn es ein Naturschutzgebiet oder Wald ist, wird es richtig teuer. DA hast du STrafen von bis zu 20.000 Euro.
Nunja zurück zu deinem Fall. Also die Polizei die vergisst nichts. Die haben jetzt deine Personalien, deine Anschrift und die wissen auch wie deine Motocross aussieht. Wenn das nächste mal ein knatterndes Gefährt ohne Kennzeichen unterwegs ist wissen die genau wo sie klopfen müssen. Flucht ist da wirklcih zwecklos, die haben ja deien Anschrift. Nach der erfolgreichen Flucht steht schon das Polizeiauto vor deiner Haustüre. Ausreden sind da zwecklos.
Hier will keiner dein Hobby vermiesen, aber jeder gute Motocross fahrer weis wie es geht. Das Teil wird mit einem Anhänger zur Rennstrecke gefahren, dort triffst du dutzende von Gleichgesinnten und kannst dich sportlich messen.
Außerdem hast du Führerschein, hast du in der Fahrschule nicht augepasst????
Wieso hast du doch selber geschrieben!!
, du wurdest angehalten und musstest abgeholt werden. Und für irgendwas wirst du wohl wahrscheinlich auch noch 130 Euro bezahlt. Das liegt schon über das Strafmass von einer Verwarnung.
Denkst du echt, sowas passiert ohne das du deinen Namen nennen musst und ohne das irgenein Protokoll geschrieben wird???
die flucht selbst ist nicht strafbar.
deine anderen vergehen sind dir ja bereits bekannt, die flucht ist aber alles andere als strafmildernd.
natürlich ist die Flucht strafbar. unter dem Aspekt der widersetzung und misachtung der Staatsgewalt
Aber meinen lappen kann ich im Notfall behalten oder?
das weiss ich nicht, aber fahren ohne versicherung, fahren ohne zulassung.
Führerschein scheinst du ja zu haben.
dann das fremde feld über das du geheizt bist.
und das schon 2 mal
finden die glaube ich nicht so lustig.
Missachtung des Haltegebots ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 36 V StVO) vor. Bußgeld 50 € und 3 Punkte
Das gilt nur wenn Beamte den Verkehr kontrollieren.
Vor der Polizei wegzufahren ist nicht strafbar.
Da sie dich schon kennen war diese Flucht wahrscheinlich schon die Letzte.
Das war vor 2 wochen aber danke für die nützliche antwort spaßverderber
se ich auch so
Ich sehe hier keine polizei aber ist schon hart was für fantasien ihr alle hab woher haben die bitte meinen namen? schön und gut das die ein bild von meiner cross haben aber wir sind hier nicht bei WatchDogs kommt mal runter bitte