Witwe heiratet. Halbwaise komplett die Rente oder Nichts?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bekommst als Kind deine Rente normal weiter, die Rente deiner Mutter fällt nach der Heirat weg. Aufgeteilt wird und wurde da nichts. Die Witwenrente und die Halbwaisenrente werden ganz anders berechnet, aber da wird nichts irgendwie aufgeteilt. Du bekämst auch genauso viel Waisenrente, wenn du noch Geschwister hättest, die auch Waisenrente beziehen.

Es kommt ja auch vor, dass verschiedene Personen, die nichts miteinander zu tun haben, zu unterschiedlichen Zeiten die Rente beantragen. Da könnte man ja alles nur zusammen berechnen, wenn es geteilt werden würde.

Ich habe gerade vor einigen Monaten den Bescheid für Waisenrente für meinen Sohn erhalten und das bekommt er jetzt erst mal bis zum 18 Geburtstag und bei Ausbildungsnachweis auch weiterhin. Die Summe bleibt immer gleich bis auf Rentenerhöhungen. Jetzt hat auch noch ein weiteres Kind Waisenrente beantragt, die bekommt dann das gleiche, wenn sie ein Anrecht darauf hat. 

Ebenso will seine Witwe demnächst noch Witwenrente beantragen, sie kam wohl noch nicht dazu. Jeder hat ein eigenes Anrecht und kann es beantragen, da wird nichts geteilt.

Hallo,

Anspruch des Waisen/Halbwaisen bleibt unberührt.

Beste Grüße

Dickie59

Du bekommst deine Halbwaisenrente weiter. Den teil deiner Mutter bekommst du nicht.

Die Witwenrente steht Deiner Mutter zu und diese fällt mit der Wiederverheiratung weg ...

Deine Halbwaisenrente hat damit gar nichts zu und läuft ganz normal weiter

Deine Halbwaisenrente steht Dir unabhängig von der Witwenrente Deiner Mutter bzw. von ihrer Wiederverheiratung selbstverständlich auch weiterhin zu.