Ist man ein Dieb, wenn man Leute bestiehlt und dann später ihr Eigentum zurückgibt?

10 Antworten

Ja natürlich. Schliesslich hast du ja einen Diebstahl begangen. Was du mit der Sache danach machst ist ersteinmal unerheblich.

Wenn du die Sache wieder zurück bringst kann es den Schaden eventuell wieder gut machen. Aber das ist nicht immer so. Z.b. könnte der Gegenstand durch deinen Gebrauch an Wert verlieren etc.

Dennoch hast du gestohlen.

Eine Verurteilung wegen Diebstahls setzt voraus, dass der Täter mit Zueignungsabsicht handelte. Dies ist die Absicht, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen.

Wenn der Täter also von Anfang an vor hatte, dem Opfer die Sache wieder zurück zu geben, dann liegt grundsätzlich keine Zueignungsabsicht vor (von einigen juristischen Spielereien einmal abgesehen). Im Regelfall würde der Täter sich dann auch insgesamt nicht strafbar machen und der Sachverhalt hätte nur zivilrechtliche Konsequenzen.

Umgekehrt liegt ein Diebstahl aber dann vor, wenn der Täter sich erst nach 3 Tagen aus Reue dazu entscheidet, die Sache zurück zu geben. Dann lag nämlich im Zeitpunkt der Tat Zueignungsabsicht vor.

guenterhalt  15.04.2019, 12:24
§ 242 STGB

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Beweise mal, dass du das Geld aus einer Ladenkasse nur mal ansehen wolltest.

uni1234  15.04.2019, 12:54
@guenterhalt

Erstens hat das mit dem Versuch eines Diebstahls nichts zu tun. Der Versuch ist beendet, sobald man das Geld an sich genommen und den Laden verlassen hat.

Zweitens hat die Frage der Beweisbarkeit nur sekundär mit der Frage der Strafbarkeit etwas zu tun.

Drittens muss man als Angeklagter nichts beweisen. Dies ist die Aufgabe des Staates.

guenterhalt  15.04.2019, 13:09
@uni1234

das verwechselst du mit z.B. einem Kleidungsstück, dass man nicht ohne Bezahlung aus dem Laden tragen darf. Bei Geld aus der Kasse ist der Versuch bereits vollzogen.

Natürlich muss ein Angeklagter nichts beweisen. Er muss aber, um beim Beispiel zu bleiben, glaubhaft erklären, warum er Geld aus der Kasse genommen hat. Das heißt dann zwar nicht "beweisen", ist aber doch nichts anderes.

Ware / Gegenstand entwendet - Diebstahl vollendet.

Gibst Du die Ware ( später ) zurück, bzw. bezahlst sie später so stellt das eine Schadenwiedergutmachung dar - ändert aber nichts am vollendeten Diebstahl.

Interessante Frage. Es gibt ja diese Filmchen jedes Jahr zur Weihnachtsmarktzeit, wo professionelle Taschendiebe unvorsichtigen Menschen etwas aus der Tasche "stehlen" und umgehend zurückgeben, um die Menschen darauf aufmerksam zu machen, dass sie vorsichtiger sein sollen. Wäre das ein echter Diebstahl, könnte man diese Menschen belangen, das scheint aber nicht der Fall zu sein.

Wenn du es dir ohne fragen niemst von einer fremdenperson dann ist es diebstall
wenn du zuvor die erlaubnis bekammst es dir jederzeit zu holen nicht
auch wenn du es zurück gibts
Dies ist meine sicht von diebstall welche nicht unbedingt richtig ist da ich mir die difinition nicht angesehen habe

campaignnnn 
Beitragsersteller
 15.04.2019, 10:33

Gute Erklärung, aber an deiner Rechtschreibung können wir arbeiten! Mach dir nichts draus, passiert halt!

drago98165  15.04.2019, 10:35
@campaignnnn

ja das habe ich schon immer ich vermute das ich eine rechtschreib schwäche habe will noch einen test für machen verzeihung wenn der text schwierig zu lesen war

campaignnnn 
Beitragsersteller
 15.04.2019, 10:36
@drago98165

Kein Ding. War nur spaß! Jeder macht Fehler, meine Kleine! 😉😊