Wird ein verbrauchorientierter Energieausweis auch bei Nachtspeicheröfen ausgestellt?

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Warum sollte der Energieausweis nicht verbrauchsorientiert sen können? Es muss dazu ein Zähler vorhanden sein. In der Regel hat man mit Nachtspeicher einen 2 Tarifzähler, und es wird nicht unterschieden, ob der Strom in die Heizung oder ins Licht geht. Nichtsdesto trotz ist auf einen solchen Ausweis auch kein Verlaß. Bei uns hat das ausstellende Unternehmen Abzüge wegen Heißwasser gemacht, obwohl das Heißwasser über Durchlauferhitzer erzeugt wird, somit 100 % Gas in die Heizung gehen. Was mich aber wundert - sowohl Strom als auch Zentralheizkörper heizen trocken - da sollte es keinen Unterschied im Feuchteverhalten geben. Wir hatten einen Wasserschaden, jetzt ist manches wieder dichter und wir achten auf den Feuchtegehalt, und siehe da, auch mit Zentraleizung haben wir in der Regel im Winter unter 45% Luftfeuchte. MfG Frank

energiepass  02.09.2014, 21:09

Natürlich kann ein verbrauchsbasierter Energieausweis auch für gebäude mit Nachtspeicherheizung erstellt werden. Dagegen spricht überhaupt nichts. Wichtig ist nur, dass die Stromverbräuche für mindestens 3 aufeinanderfolgende Jahre vorliegen. Da Nachtspeicherheizungen in der Regel zu einem günstigeren Tarif über einen separaten Zähler abgerechnet werden, sollte das eigentlich kein Problem darstellen. Der Verbrauchsausweis kann sowohl unter Berücksichtigung der Warmwasserbereitung (wenn mit dem erfassten Strom auch Warmwasser z.B. in Durchlauferhitzern erzeugt wurde) ausgestellt werden als auch ohne Einbeziehung des Energieverbrauchs für Warmwasser (in diesem Fall erfolgt ein pauschaler Aufschlag auf das Endergebnis). Alles genau nachzulesen unter http://www.energieausweis-vorschau.de/energieausweis.html

stupidia 
Beitragsersteller
 06.02.2011, 11:24

Ich weiss auch nicht wo unsere Lftfeuchtigkeit ist, aber hier unten ist sie nicht... wir haben aber auch einen 5m Giebel ... Ich denk die hängt immer brav über uns und will nicht runter 8-)

NAchtspeicher: Ein Gebläse wälzt die Luft im Raum um, damit die erwärmte Luft im Zimmer verteilt wird. Dadurch entsteht Zugluft über dem Fußboden in Richtung Heizgerät, heiße Luft bleibt nutzlos unter der Decke stehen. Es entsteht eine deutliche Temperaturdifferenz zwischen Boden und Decke.

LittleArrow  07.02.2011, 20:01
@stupidia

Die eigenartige Beschreibung der Luft(nicht)bewegung könnte man mit etwas Rauch einer Zigarette oder eines Räucherstäbchens mal überprüfen.

KirBigsoft  06.02.2011, 10:10

Nachtrag: auch ein bedarfsorientierter Ausweis wird mit einer so dicken Software erstellt, dass der Aussteller häufig übervordert ist. In einem Reihenhaus, was wir gerade gekauft haben, gibt es eine Brennwerttechnik Heizung, die eingesetzten Kennwerte gelten aber für eine "alte" Standardheizung im Energieausweis. Auf Nachfrage - ja, da musse man noch abziehen..

Mir stellt sich hier gerade eine ganz andere Frage: Wenn ich das aus Deiner vorherigen Frage richtig verstanden habe, habt Ihr den Energieausweis bei Einzug nicht zu sehen verlangt und den Mietvertrag trotzdem unterschrieben? Dann bekommt Ihr den Energieausweis im Zweifel so oder so nie mehr zusehen, da man diesen nicht nachträglich zu sehen verlangen kann...

Und selbst wenn doch, was würde das bringen?

stupidia 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 11:54

Wir haben ihn mündlich angesprochen. dann später schriftlich verlangt, bis heute nur ein termin im februar. Danke für deine achtsamkeit 8-) Da wir uns schon mitten im Rechtsstreit befinden ist das nur ein weiterer Punkt auf einer liste um möglichst schnell hier wieder rauszukommen... Nachtspeicher sind tötlich für Gesundheit und Geldbeutel ... chronische Magenentzündung, Sodbrennen ... Leider sind wir fast schon arglistig getäuscht worden und immer wieder vom Vermieter belogen worden - und nu versuchen wir uns zu wehren. Falls du den Hintergrund wissen willst ...

XtraDry  05.02.2011, 12:01
@stupidia

Sorry, aber ich glaube, Du weißt nicht genau, was Du da schreibst. Das Vorhandensein von Nachtspeicheröfen ist offensichtlich, da kann einen niemand arglistig täuschen. Und wenn man der Meinung ist, dass diese gesundheitsschädlich sind, dann unterschreibt man einen solchen Vertrag nicht. Euer Problem ist mir leider komplett unverständlich, ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr auf diese Weise das Problem zufriedenstellend lösen könnt...

stupidia 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 12:11
@XtraDry

Jo. auch dafür ein Danke !!! War übrigens eine Zusammenfassung des anderen threads - das mit dem rechtlichen. und zum gesundheitlichen: Klar das weiss man ??? Woher nehmen wenn nicht lesen.Wir haben uns Luftfeuchtigkeitsmesser gekauft -die besagen bei Standardmässigem Lüften... Werte von 30% - 40% , da ab 45% chronische Leiden zu erwarten sind - haben wir das lüften eingestellt - oder lüften halt nur teile der Wohnung. Bzw. haben uns einen Luftbefeuchter gekauft, der seit monaten auf vollgas läuft (Stromkosten) Unser kind hat das übrigens auch nicht gewusst ... Aber danke der antwort...

XtraDry  05.02.2011, 12:18
@stupidia

Das ist bedauerlich und mag ja so sein. Aber arglistige Täuschung wäre schon eine harte Behauptung. Damit unterstellt Ihr dem Vermieter a) das er weiß, dass solche gesundheitlichen Probleme allgemein auftreten können, b) dass er weiß, dass sie vermutlich bei Euch auftreten werden und c), dass er Euch dieses Wissen verschwiegen hat. Wenn man sowas behauptet ohne es beweisen zu können, bewegt man sich hart an der Grenze des Straftatbestands der üblen Nachrede. Ist nicht böse gemeint, nur ein Tipp...

stupidia 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 12:56
@XtraDry

deswegen stand ja ein fast ... davor. Eigentlich gehts mir auch nur um die kosten, den Rest haben wir ja jetzt unter kontrolle ... halt mit noch mehr kosten. Der Luftbefeuchter feuert fast 3l wasser in die luft ... täglich ! und verbrauch effektiv auf seine 30 Watte x24h x 3Monate ... brrr.

XtraDry  05.02.2011, 13:10
@stupidia

Jaja, ich glaube, dass das ein Problem ist, und Ihr solltet dort schnellstmöglich ausziehen. Das Problem ist, dass man dafür nicht den Vermieter verantwortlich machen kann, da die Nachtspeicheröfen nunmal offensichtlich da sind und auch er das nicht ändern kann (oder zumindest nicht muss). Und ein Energieausweis bzw. die Nicht-Vorlage helfen Euch da auch nicht...

Wenn der Vermieter einen solchen Energieausweis in Auftrag gibt, wird er auch einen bekommen. Aber der kostet Geld und offenbart für ihn sehr ungünstige Werte - warum sollte er es dann tun, wenn er ohne diesen vorzulegen auch Mieter bekommt?

XtraDry  05.02.2011, 14:51

Naja, weil das im Zweifel tatsächlich bußgeldbewehrt ist und irgendwann immer das erste Mal in, dass er damit nicht mehr durchkommt...

Außerdem handelt es sich wohl um eine Haus mit 4 Wohneinheiten, für das ohnehin ein bedarforientierter Energieausweis vorgeschrieben ist...

Wahrscheinlich nicht oder doch, denn aus einem solchen würde man die Unbezahlbarkeit der zumutbaren Heizkosten herauslesen können.

XtraDry  05.02.2011, 11:44

Der zweite Teil der Aussage dürfte richtig sein... ;-)

Mir ist nichts bekannt, das dagegen spricht. Die Frage ist eher, wieviele Wohnungen das Haus hat...

XtraDry  05.02.2011, 12:06

Du hast diese Frage noch nicht beantwortet...

XtraDry  05.02.2011, 13:13
@XtraDry

Du hast diese ÄUßERST RELVANTE Frage noch immer nicht beantwortet...

stupidia 
Beitragsersteller
 05.02.2011, 13:15
@XtraDry

ich weiss... kleine Einheit unter 5 wohnungen 8-)

XtraDry  05.02.2011, 13:22
@stupidia

Dann hat sich zumindest die Frage mit Eurem Energieversorger gelöst. Ich kenne jetzt nicht die einzelnen Abstufungen und Übergangsfristen aus dem Kopf, aber meinem Wissen nach kann für ALLE Häuser bis 4 Einheiten mur ein BEDARFSORIENTIETER Energieausweis erstellt werde, verbrauchsorientiert geht erst ab 5 Einheiten...