Wird ein selbstverschuldeter geplatzter Reifen von der Versicherung bezahlt & gilt das Fahrzeug dann als Unfallwagen?
Ich bin Vollkasko versichert & bin an einen Bordstein gekommen, so dass der Reifen geplatzt ist. Zahlt die Versicherung & gilt mein Auto nun als Unfallwagen?
3 Antworten
Wenn außer dem Reifen nichts beschädigt wurde, dann gilt der Wagen natürlich nicht als Unfallwagen.
Für den Reifen müsste die Vollkasko-Versicherung in diesem Fall nach meiner Interpretation aufkommen, denn der Schaden ist nicht durch Verschleiß oder Abnutzung sondern durch ein „unmittelbar und plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis“, ausgelöst worden. Einen ähnlichen Fall hatte das LG Karlsruhe (Urteil vom 20.08.2013, Az. 9 O 95/12) zu entscheiden.
Allerdings wäre es völlig unsinnig den Schaden bei der Versicherung einzureichen, da es dann zu einer Höher- bzw- Rückstufung kommen würde, die um ein vielfaches teurer ist als der teuerste Reifen sein kann.
Vom "auf den reifen gekommen" platz kein Reifen. Da musst du schon mit 30kmh den bordstein hochge-ballert !!! sein.
Und warum sollte von 1 Reifenplatzer das dann nen Unfallwagen sein?
Wenn du natürlich Schaden an der Karosserie hast, dann ist es ein Unfallwagen, ja.
Aber dann wars ja auch nicht nur ein Reifenplatzer
Die Vollkasko ersetzt keine Reifen. Verschleißteile sind nicht mitversichert.
Und nach Anrechnung der Selbstbeteiligung und anschließender Hochstufung im Schadensfreiheitsrabatt ist das wirtschaftlich sinnvoll?
Das stimmt so nicht bzw. nicht ganz.
Verschleiß oder Abnutzung sind natürlich nicht versichert, aber wenn der Schaden auf Grund eines „unmittelbar und plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkenden Ereignisses“ eintritt, ist er sehr wohl versichert.