Wird die Schule beim Amt anrufen, kindergeld?
hallo, eine freunding von mir ist 20 jahre, also nichtmehr schulpflichtig. sie hat dieses schuljahr einen platz an der bbs bekommen weil sie ihr zeugnis verbessern wollte, aber ihr liegt der bereich überhaupt nicht. sie hat den bereich gewählt da alle anderen bereits besetzt waren und sie schauen wollte ob es ihr liegt oder nicht. sie wollte den bereich wechseln aber diese sind noch immer voll da keiner von der liste abgesprungen ist. von daher möchte sie die schule nun abbrechen und eine ausbildung suchen.
am freitag hat sie die schulbescheinigung bekommen und ihr vater hat diese bereits weggeschickt für kindergeld usw.
da sie aber die schule abbrechen wird, was macht dann die schule? rufen die beim amt an und sagen das person ABC die schule abgebrochen hat und dann ist das kindergeld wieder weg? oder kümmert sich die schule nicht darum?
eigentlich gibt es ja immer einige schüler die sich am anfang des schuljhares doch umentscheiden, ich kann mir nicht vorstellen das die schule bei jedem einzelnen beim amt anruft, oder?
4 Antworten
die Schule ruft bestimmt nicht bei der Familienkasse an, da brauchst du keine Angst zu haben. Die interessieren sich dafuer gar nicht und haben mit dem Kindergeld gar nichts am Hut. Die Schule kuemmert sich darum nicht.
Der Vater ist verpflichtet, das zu melden bei der Familienkasse. (Anzeigepflicht einer Veraenderung).
Allerdings wird die Familienkasse am Ende des Schuljahres eine Bescheinigung verlangen, dass die Schule auch wirklich besucht wurde und die Schule wird das dann nicht mehr bescheinigen, nur fuer die Zeit des tatsaechlichen Schulbesuches.
Und als Folge muss ihr Vater dann das ganze zu Unrecht bezogene Geld zurueckzahlen, denn er haette es der Familienkasse melden muessen.
Das ist immer so, dass die Familienkasse frueher oder spaeter (in der Regel kurz vor Beendigung eines Ausbildungsschrittes den Nachweis ueber den tatsaechlichen Besuch verlangt.
Um weiter Kindergeld zu beziehen, sollte sich deine Freundin schleunigst ueberlegen, wie es dann weitergehen soll, wenn sie eine Ausbildung suchen will, muss sie sich beim Arbeitsamt ausbildungssuchend melden und regelmaessige Bemuehungen zur Ausbildungssuche nachweisen koennen (Bewerbungsschreiben auflisten mit Datum, Absagen oder Einladungen aufheben). Dann steht ihr auch weiterhin Kindergeld zu, wenn sie die intensive Suche bei der Familienkasse nachweisen kann.
Wenn sie die Schule abbricht, ist sie selbst verpflichtet, das der Kindergeldkasse mitzuteilen. Spätestens wenn die nächste Schulbescheinigung vorgelegt werden muss, fällt das auch auf. Dann muss das zu viel erhaltene Kindergeld natürlich zurück gezahlt werden.
Sie bzw.der Kindergeldberechtigte muss das der Familienkasse selber mitteilen,dass macht keine Schule !
Hier wird dann spätestens bei einer weiteren Forderung einer Schulbescheinigung auffallen,dass hier ggf. zu unrecht Kindergeld bezogen wurde.
Deshalb sollte sie sich vor dem Abbruch eine Ausbildung suchen oder sich zumindest selber schriftlich bewerben,denn zumindest das würde dann als Nachweis notwendig sein,wenn sie nicht das Kindergeld zurück zahlen wollen.
Am besten den Abbruch mitteilen und in der Agentur für Arbeit wieder Ausbildung suchend melden.
Nein, die fragen nicht danach, a b e r sie muss später nachweisen, dass sie die Schule besucht hat. Wenn es dann raus kommt, muss sie alles zurück zahlen und bekommt auch noch eine Anzeige.