Ist ein Sparbuch mit dem Girokonto verknüpft?

5 Antworten

In den AGB der Banken ist u.a. auch das sog. AGB-Pfandrecht geregelt. Demnach darf die Bank zur Sicherung ihrer Absprüche gegenüber dem Kunden Forderungen, die der Kunde widerrum gegenüber der Bank hat (z.B. ein Sparguthaben), einbehalten und im Fall der Fälle auch daraus befriedigen. Einer besonderen Vereinbarung bedarf es hierbei nicht, da ja alles bereits in den AGB geregelt ist. Die Bank kann also entweder darauf bestehen, dass das Sparguthaben bestehen bleibt oder zum Ausgleich des überzogenen Kontos verwendet wird.
http://www.123recht.net/Bank-weigert-sich,-Sparbuch-aufzuloesen-__f53181.html

siebendreisig 
Beitragsersteller
 08.03.2012, 20:49

Aber die Forderungen werden doch jeden Monat Brav getilgt? Ist das nicht ein bisschen Unfair?

Ellwood  08.03.2012, 20:54
@siebendreisig

So sieht das z.B. bei der Deutschen Bank aus:
14. Vereinbarung eines Pfandrechts zu Gunsten der Bank (1) Einigung über das Pfandrecht Der Kunde und die Bank sind sich darüber einig, dass die Bank ein Pfandrecht an den Wertpapieren und Sachen erwirbt, an denen eine inländische Geschäftsstelle im bankmäßigen Geschäftsverkehr Besitz erlangt hat oder noch erlangen wird. Die Bank erwirbt ein Pfandrecht auch an den Ansprüchen, die dem Kunden gegen die Bank aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung zustehen oder künftig zustehen werden (zum Beispiel Kontoguthaben). (2) Gesicherte Ansprüche Das Pfandrecht dient der Sicherung aller bestehenden, künftigen und bedingten Ansprüche, die der Bank mit ihren sämtlichen inund ausländischen Geschäftsstellen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung gegen den Kunden zustehen. Hat der Kunde gegenüber der Bank eine Haftung für Verbindlichkeiten eines anderen Kunden der Bank übernommen (zum Beispiel als Bürge), so sichert das Pfandrecht die aus der Haftungsübernahme folgende Schuld jedoch erst ab ihrer Fälligkeit.

Nein, das ist nicht unfair. Das ist eine Vertragsgrundlage, die eine Bank mit einer volljährigen, mündigen Person vereinbart hat.
Auch wenn die Forderungen jeden Monat (wenn auch nur wenig und deswegen wohl mühsam) getilgt werden, warum sollte die Bank so eine Sicherheit freiwillig aus der Hand geben? Oder würdest Du freiwillig einem der bei Dir Schulden hat und diese in Kleinstraten abstottert, einen bei Dir hinterlegten Betrag X aushändigen?

siebendreisig 
Beitragsersteller
 08.03.2012, 21:04
@Ellwood

Nein das würde ich Natürlich nicht.Vielen vielen Dank für die TOP Antwort echt Genial.!

okremer  27.12.2015, 03:30
@Ellwood

Hi. Grundsätzlich hast du recht. Jedoch sieht die Rechtslage bei abweichend wirtschaftlich Berechtigter anders aus. Wenn das Geld der Mutter gehört, dann kann die Bank nicht ohne weiteres vom AGB-Recht Gebrauch machen, wenn sie hierüber informiert ist. 

Allerdings wird sie bei Aufklärung mitteilen müssen, warum dieses bei Einzahlung nicht angegeben wurde. Rein rechtlich gehört das Geld der Mutter. 

Wenn deine Mutter es jedoch aus steuerlichen Gründen weiterverschenkt oder versteckt hat (ich will nichts anmaßen o. ä.), dann gestaltet sich das anders bzw. schwieriger. 

grundsätzlich ist die bank wohl im recht und kann das geld auf dem sparbuch einfrieren als sicherheit für den überziehungskredit auf dem girokonto.

wenn aber deine mutter das geld geerbt hat müsste sie dafür einen erbschein haben. damit würde ich zur bank gehen und denen verklickern, dass das geld nicht deiner schwester gehört, sondern aus welchen gründen auch immer dort nur geparkt wurde. wenn die bank sich stur stellt wird es aber problematisch

siebendreisig 
Beitragsersteller
 08.03.2012, 20:36

Hmmm.....Danke erstmal ja ...

Nun, die Bank wird das Guthaben als Sicherheit für den Kredit betrachten. Ob das gestattet ist, kann ich nicht sagen. Allerdings ist die Idee, vorhandenes Geld auf ein Sparbuch zu legen, obwohl man Schulden hat, in der Regel eine ziemlich dumme Idee. Für das Geld auf dem Sparbuch gibt es vielleicht 2 Prozent Zinsen, während der Kredit möglicherweise 10 Prozent kostet. Wenn man das Geld nehmen würde, um den Kredit abzulösen und die ehemalige Kreditrate dann in einen Sparvertrag fließen lassen würde - tja, dann würde man unter dem Strich etwas verdienen anstatt etwas zu verlieren. Oder würdest Du auf die Idee kommen, Dir tausend Euro für 10 Prozent zu leihen, um die Summe dann für zwei Prozent anzulegen, was bedeutet, daß Du jedes Jahr die Differenz, also acht Prozent auch zum Fenster hinauswerfen könntest? Nein? Aber genau das macht Ihr gerade.

siebendreisig 
Beitragsersteller
 08.03.2012, 20:39

Ja da hast du schon recht...!

Seit Jahren pünktlich tilgt, da hast sie aber viel Schulden bei der Sparkasse. Ist ihr Sparbuch frei verfügbar, ist es möglich Geld auszahlen zu lassen. Wie das Sparbuch geführt wird, sollte die Schwester am besten wissen.

siebendreisig 
Beitragsersteller
 08.03.2012, 20:32

Ja es ist kein Großer Betrag der getilgt wird, nur die Raten sind halt niedrig. Was ist genau damit gemeint mit frei verfügbar? Wann wäre denn ein Sparbuch NICHT Frei verfügbar? Kann man ein Sparbuch sperren? Wenn ja in welchem Fall?

In diesem Fall sichert das Sparbuch den Kredit ab. Durchaus legitim, da das Geld auf dem Sparbuch dem Kontoinhaber zugerechnet wird..