Wird Cybersex härter bestraft als echter?
Hallo zusammen,
grundlegend ist die Tabelle auf folgender Webseite: http://www.planet-liebe.de/beziehung-und-partnerschaft/sex-und-das-gesetz/
Ich möchte hier direkt von einem Speziallfall ausgehen. Nämlich: Sobald ein 30jähriger mit einer 14jährigen real Sex hat, ist das vor dem Gericht ok solange man nicht die fehlende Selbstbestimmung der 14jährigen ausnutzt und es beide wollen.
Wie ist das aber, wenn ein 30jähriger mit einer 14jährigen Cybersex im privaten Chatfenster hat und es auch beide wollen? Ist das dann auch ok oder greift hier aus dem Gesetzestext irgendwas mit pornografischen Schriften, was widerum strafbar wäre?
Danke schonmal für konstruktive Antworten.
4 Antworten
kann mir nicht vorstellen dass das anders gewertet werden würde. besonders ist wohl höchstens, dass der chatverlauf jederzeit als beweis herangezogen werden kann um zu prüfen in wie fern die ältere person auf die jüngere eingewirkt hat um sie zu überreden oder ähnliches.
Kaum vorstellbar, denn es fehlt ja schon mal jede Art von Zwang, von Sonderfällen abgesehen, also ist das Einverständnis mit Sicherheit gegeben. Das Mädchen ist 14, also juristisch kein Kind mehr, es kann keine Verletzungen oder Krankheiten geben - eigentlich sollte das nicht so "schlimm" sein wie echter Sex. Aber IANAL.
du hast recht ... in der theorie
allerdings wird auch der real sex mit 14-jähriger bestraft (und härter als cybersex) wenn die eltern den antrag stellen. die werden ganz leicht das gutachten vorbringen was der tochter verzögerte sexuelle entscheidungsfähigkeit oder so attestiert und damit ists dann wie 30-jähriger mit 13-jähriger.
2004 gab es eine erweiterte Verschärfung der bezüglichen Regeln, hierbei wird Cybersex auch als sexuelle Misshandlung von Minderjährigen angesehen, ob beide es wollen ist Jacke wie Hose, der 30jährige hat sich strafbar gemacht!
Auch wenn sie im realen Leben Sex haben macht sich der 30jährige strafbar, da 14jährige nur mit Personen über 13 und unter 18 schlafen dürfen!
LG
Ok, ich dachte das würde erst mit 15 gelten, also diese Einschränkungen.
Falsch.
http://www.rechtsindex.de/strafrecht/3879-informationen-zu-den-gesetzlich-festgelegten-altersgrenzen-des-legalen-beischlafs