Wird bei Scheidung der Verkehrswert der eigenen Immobilie zu Grunde gelegt oder der Marktwert?

6 Antworten

Der Verkehrswert ist der Marktwert und diesen gilt es an verschiedenen Stichtagen von einem unabhängigen Immobiliengutachter zu ermitteln. Dieser erstattet ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Um auch bei einer Scheidung einen guten Konsens zwischen beiden Parteien zu finden, besteht noch die Möglichkeit eines Schiedsgutachten.

Weitere Informationen findest Du hier:

https://immowertreal.de/immobilienbewertung/scheidung-trennung/

Wird bei Scheidung der Verkehrswert der eigenen Immobilie zu Grunde gelegt oder der Marktwert?

Ja, genau der ;-)

Laut § 194 BauGB sind Marktwert und Verkehrswert genau das gleiche.

Die Frage ist grundsätzlich, ob das Haus während der Ehe erworben wurde?

albatroz1101 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 11:25

Das Haus wurde während der Ehe erworben.

Die Bank schätzt das Haus auf 180.000€ Marktwert, er hat sich ein Gutachten machen lassen, das nur über 125.000€ lautet (Verkehrswert).

ChristianLE  09.07.2018, 11:31
@albatroz1101
 er hat sich ein Gutachten machen lassen, das nur über 125.000€ lautet

Wer ist denn "er?"

Grundsätzlich kannst Du 100 verschiedene Gutachter mit der Wertermittlung beauftragen und wirst 100 verschiedene Preise erhalten.

Man muss hier auch das konkrete Angebot kennen. Was ist zum Beispiel mit dem Inventar?

Letztendlich besagt der Marktwert, was die Immobilie auf dem "Markt" wert ist, bzw. was aktuell dafür gezahlt wird.

Bei dem Verkehrswert ist es genau das gleiche. Hier geht es ebenso darum, was die Immobilie jetzt wert ist.

Wenn man den Wert unterscheiden will, dann nur im Sachwert und Ertragswert. Letzteres spielt bei einer eigengenutzten Immobilie aber keine Rolle.

albatroz1101 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 11:35
@ChristianLE

Kann die Ehefrau das Gutachten ablehnen, weil sie es für zu niedrig empfindet?

Muß sie dann das neue Gutachten selbst bezahlen, wenn sie mit dem aktuellen Gutachten des Ehemannes nicht einverstanden ist, oder wird ein Gutachter per Gericht bestellt, den dann beide bezahlen müssen? ?

ChristianLE  09.07.2018, 11:53
@albatroz1101
Kann die Ehefrau das Gutachten ablehnen, weil sie es für zu niedrig empfindet?

Und der Ehemann kann das andere Gutachten ablehnen, weil er es als zu hoch empfindet.

Wenn hier jede Partei sein eigenes "Süppchen" kocht und jeweils einen eigenen Gutachter bestellt, ist es klar, dass hier so etwas rauskommt. Das war für jede Partei rausgeworfenes Geld, denn logischerweise zahlt ja jeder für sein eigenes Gutachten, was nun ja wohl nichts wert ist.

Setzt Euch zusammen, einigt Euch zusammen auf einen (möglichst öffentlich bestellten) Sachverständigen und wartet dann, was er schätzt.

Wenn Ihr nicht miteinander reden könnt, dann muss es halt über das Gericht gehen. Das kostet dann Geld und Nerven.

Marktwert und Verkehrswert sind identisch. Die relativ große Abweichung 125.000 Euro zu 180.000 Euro ist nicht so erstaunlich. Die Gutachten beziehen sich oft auf in der Vergangenheit erzielte Verkaufspreise. Die sind im Moment tendenziell zu niedrig, da sie den aktuellen Immobilienboom und die Preisentwicklung nicht vollständig abbilden.

Banken geben häufig einen etwas zu hohen Wert an. Banken agieren oft auch als Immobilienmakler und eine hohe Preisvorstellung entspricht den Wünschen der Immobilienverkäufer, die dann u.U. dort einen Maklerauftrag erteilen.

Ein zweites Gutachten dürfte im Zweifel Klarheit bringen. Was aber nicht garantiert ist. Am besten einigt Ihr Euch im Rahmen des Verfahrens auf einem Wert, der irgendwo zwischen 125.000 Euro oder 180.000 Euro liegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Solange es nur um die Scheidung geht und keiner von euch beiden zusätzlich noch einen Antrag auf Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich) gestellt hat, spielt der Hauswert im Scheidungsverfahren gar keine Rolle.

albatroz1101 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 11:36

Am Scheidungstermin kommt es logischerweise zum Vermögensausgleich.

Sonst hätte meine Frage ja keinen Sinn!

Roland Sperling  09.07.2018, 12:39
@albatroz1101

Du hast gefragt, ob "bei Scheidung" der Wert des Hauses angerechnet wird, von einem Vermögensausgleich hast Du in Deiner Frage nichts geschrieben.

Also hast Du oder hat Dein Mann ausdrücklich einen Antrag auf Zugewinnausgleich gestellt. Marktwert und Verkehrswert sind, wie hier bereits in einer anderen Antwort zu lesen war, dasselbe. Wenn die Bank einen anderen Marktwert/Verkehrswert angibt als das Privatgutachten Deines Mannes, stellt sich die Frage, wer hat Recht bzw. wie hoch ist der Marktwert (Verkehrswert) des Grundstücks tatsächlich? Das Gericht wird dann wahrscheinlich einen eigenen Gutachter bestellen (was natürlich zu einer Erhöhung der Gerichtskosten führt).

baghera  10.07.2018, 21:19
@albatroz1101

sorry, sollte kein DH sein, sondern ein Kommentar zu deinem Kommentar werden...

"Am Scheidungstermin kommt es logischerweise zum Vermögensausgleich."

nicht zwingend; hängt davon ab, ob in reiner Zugewinngemeinschaft geheiratet wurde oder innerhalb der Zugewinngemeinschaft trotzdem ein Ehevertrag abgeschlossen wurde. In diesem kann man alles mögliche verabreden; wir haben z.B. die Immobilien vertraglich aus der ZG herausgenommen; das erleichtert einiges :o)

Die Werte entsprechen einander und bilden die Grundlage für die Ermittlung des Zugewinnausgleichs, der sich aus dem Wert bei Eheschließung bzw. evtl. späterer Anschaffung und dem Wert bei Auseinandersetzung ergibt.