Anzeige wegen kik messenger?
Hallo
Habe ein Problem. Eine dumme aktion von mir, von der ich mich leiten ließe.
Ich habe mit einer Person geschrieben die bilder an mich verkaufen wollte. Ich habe dem zugestimmt und Bilder erhalten. Ich bin ziemlich sicher das das aber fakebilder sind. Deswegen habe ich nicht gezahlt. Die Person möchte mich jetzt jedoch anzeigen. Ist dies überhaupt möglich? Habe erstens keine infos von mir genannt und auch keine Bilder gesendet. Bin praktisch anonym
Kann die Person mich trotzdem anzeigen?
2 Antworten
Ich habe der Person noch geschrieben das wenn sie zu 100% beweisen würde sie ist es dann würde ich bezahlen. Das macht sie jedoch nicht sondern droht mit der polizei. Ich gehe von einem fake aus aber bin trotzdem etwas angespannt. Grund zur Panik. Das ich sowas dummes überhaupt machen musste....
Ich hoffe das 94 in deinem Nick steht nicht für dein Geburtsjahr 1994.
Bist du einen Vertrag eingegangen? Nein. Hat dein Gegenüber ein Gewerbe um über KiK Bilder zu verkaufen? Nein. Darf man über KiK Bilder verkaufen? AGB sagt Nein. Würde KiK deine IP rausgeben? Nein.
Brauchst du noch mehr Gründe, warum diese Geschichte totaler Schwachsinn ist?
Wenn du mit 22/23 auf diese Masche reinfällst dann ist das Internet vermutlich nicht der richtige Ort für dich... das wollte ich dir damit vermitteln.
bilder von kik? 😂
Es geht um den KiK Messenger, ist so ähnlich wie Whatsapp, nur hier in DE nicht ganz so bekannt. Dort tummeln sich einige Fake-Profile angeblich junger Mädchen die Nacktbilder an Notdürftige verkaufen.
Jedem Menschen mit einem IQ über 80 sollte klar sein, dass die Sache nicht ganz koscher ist.
Ich gehe davon aus, dass auch KIK mit einer Gerichtlichen Anordnung deine IP herausgeben würde..
Und ja, die kann man bei Betrug beantragen..
Aber bei sowas? Einen Kaufvertrag gibt es doch in dem sinne gar nicht?
Bei schweren Straftaten ja. Bei dieser Sache zu 100% nicht.
Ich finde Urheberrechtsverletzungen nicht als 'schlimme' Straftat..
Du glaubst garnicht, wie schnell man den Anschlussinhaber anfragen kann..
Jo, glaube ich auch nicht, da es hierzu neue Urteile gibt. Die IP kann nicht mehr wegen jeder Lappalie angefragt werden, wie es früher auch mal war. Auch ist die IP ist keine 3 Monate mehr gespeichert, sondern nur noch 1 Woche.
Was meinst du mit dem das du nicht hoffst das es mein Geburtsjahr ist?
Okay das hört sich sehr beruhigend an