Will mein Chef mich verarschen oder was?
Guten Abend
Ich bin seit 2001 bei meiner Firma tätig , von 2014 bis 2016 war ich krank , die Widereingliederung hatte ich schon durch . Vor meiner Krankheit hatte ich immer am 30 einen Abschlag von Betrag X und den Rest am 15en Nach der Widereingliederung hatte ich leider einen Abschlag viel weniger als vor meiner Krankheit hatte. Habe ich meinem Chef öfter darauf angesprochen , er meinte heute zu mir nach der Widereingliederung werden alte Mitarbeiter als neue behandelt , habe ich ihm gesagt das geht überhaupt gar nicht .
Was meint ihr ? Wie soll ich mit ihm mich verhalten ? Ich brauche einen Rat ? Herzlichen Dank im voraus
2 Antworten
nach der Widereingliederung werden alte Mitarbeiter als neue behandelt ,
Frag Deinen Chef mal nach der rechtlichen Grundlage.
Das ist ausgemachter Blödsinn, Wunschdenken des AG in der Hoffnung, der AN lässt sich das gefallen.
Selbstverständlich kann er Dir jetzt nicht weniger Geld zahlen als vor Deiner Krankheit/Wiedereingliederung. Du warst die ganze Zeit Arbeitnehmer des Betriebs, bist nicht neu eingestellt worden und schon gar nicht zu anderen (schlechteren) Bedingungen.
Sag das Deinem AG noch einmal. Reagiert er immer noch so unvernünftig, fordere ihn in einem Brief auf, Dir Deinen rechtmäßigen Lohn zu bezahlen und den bisherigen, zu niedrigen Betrag nachzuzahlen.
Schreib dazu dass Du, sollte er sich weigern und zum angegebenen Termin (setz eine Frist von 7-10 Tagen) nicht bezahlt haben, Du Klage beim Arbeitsgericht einreichst.
Wie groß ist denn der Betrieb? Deinen rechtmäßigen Lohn einklagen kannst Du immer, wenn es sich hier allerdings um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Mitarbeitern handelt, würde Dein AG Dir auch kündigen können, da das Kündigungsschutzgesetz beim Kleinbetrieb nur in wenigen Ausnahmen greift. Die Entscheidung ob Du dann klagst oder eben nicht, kann ich Dir nicht abnehmen.
Willst Du klagen und hast eine Rechtsschutzversicherung oder bist Gewerkschaftsmitglied, reicht ein Anwalt die Klage ein. Du kannst aber auch selbst zur Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts gehen. Hier hilft man Dir bei der Klageformulierung und das ist kostenlos. Eine Anwaltspflicht gibt es vorerst nicht.
Es gilt das Arbeitsrecht und Ihr Arbeitsvertrag.
Ich bin irritiert!
Fehlt da nicht etwas, so etwas Standardmäßiges wie "Es gelten die Gesetze Ihres Staates!"?
Jedenfalls war das zu vielen früheren arbeitsrechtlichen Fragen oft Deine stereotype nichtssagende Antwort - wohl ein typisches Merkmal.
Aber diese Antwort jetzt ist auch nicht schlecht!