Arbeitsrecht freier Mitarbeiter Attest im Krankheitsfall
Hallo, ich habe eine Frage an euch und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich bin freier Mitarbeiter und arbeite auf Honorar. Leider bin ich am Mittwoch krank geworden und habe die Chefin darüber informiert, dass ich am Donnerstag nicht kommen werde, allerdings habe ich nicht direkt wegen Freitag geschrieben, sondern habe ich zu verstehen gegeben, dass es mir nicht gut geht. Jetzt schickaniert sie mich und droht mir mit einer Schadensersatzforderung, falls ich für die beiden Tage kein ärztlichen Attest vorlege. Ist das überhaupt gesetzlich möglich?Hat sie das Recht von mir ein Attest zu verlangen, obwohl ich nur als freier Mitarbeiter tätig bin und Honorar bekomme? Ich danke euch im Voraus für die Antworten!! P.S. Kann mir jemand, der sich damit auskennt, bitte die Stellen aus den Gesetzbüchern mitteilen? Nochmals vielen herzlichen Dank!!
2 Antworten
Freie Mitarbeiter haben ebenfalls laut Paragraf 616 BGB Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine "verhältnismäßige, nicht unerhebliche Zeit". Wie lang diese Zeit ist, ist allerdings nicht genau definiert. Doch Achtung - diese Regelung kann durch einen entsprechenden Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden.
Das ist schwer. Schwer weil Du, als im Prinzip Selbstständiger, ja Deinen Auftraggeber behalten willst.
Ein RECHT (gesetzlich) auf ein Attest hat sie nicht. Die Drohung ist nur Wind. Wenn Du krank bist, als Selbstständiger, ist dies Dein ureigenes Problem.
Sie kann Dir allerdings die Aufträge entziehen. DA nutzt Dir dann das "Kranksein" auch nicht viel.
Hast Du einen Vertrag mit der Firma? Was steht dort zum Thema Verfügbarkeit?
Was passiert, wenn mir aufgrund von Krankheit die im Rahmen dieses Vertrages festgehaltene Arbeitsstunden entzogen werden? Kann ich dafür eine Schadensersatzforderung stellen? Danke nochmals!
Uff... da fragst Du besser einen Rechtsanwalt.
Du hast keinesfalls Anrecht auf Vergütung für nicht geleistete Arbeitszeit. Was ein "abhängig Beschäftigter", also Arbeitnehmer/Angestellter, ja 6 Wochen lang hat. Du hast nur das Recht auf Entlohnung für geleistete Arbeit.
Umgekehrt glaube ich nicht dass Du bei Leistungsausfall wegen Krankheit regresspflichtig würdest. Dies ist ja so zu sagen höhere Gewalt.
Aber ich bin kein Jurist!
Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort. Ob ich den Arbeitgeber überhaupt behalten will, sei erstmal dahingestellt. ich werde mir die Vertragsunterlagen genau anschauen und dann melde ich mich nochmal.