Arbeitsrecht freier Mitarbeiter Attest im Krankheitsfall

2 Antworten

Freie Mitarbeiter haben ebenfalls laut Paragraf 616 BGB Anspruch auf Lohnfortzahlung für eine "verhältnismäßige, nicht unerhebliche Zeit". Wie lang diese Zeit ist, ist allerdings nicht genau definiert. Doch Achtung - diese Regelung kann durch einen entsprechenden Arbeitsvertrag außer Kraft gesetzt werden.

Das ist schwer. Schwer weil Du, als im Prinzip Selbstständiger, ja Deinen Auftraggeber behalten willst.

Ein RECHT (gesetzlich) auf ein Attest hat sie nicht. Die Drohung ist nur Wind. Wenn Du krank bist, als Selbstständiger, ist dies Dein ureigenes Problem.

Sie kann Dir allerdings die Aufträge entziehen. DA nutzt Dir dann das "Kranksein" auch nicht viel.

Hast Du einen Vertrag mit der Firma? Was steht dort zum Thema Verfügbarkeit?

boster 
Beitragsersteller
 22.12.2012, 16:41

Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort. Ob ich den Arbeitgeber überhaupt behalten will, sei erstmal dahingestellt. ich werde mir die Vertragsunterlagen genau anschauen und dann melde ich mich nochmal.

boster 
Beitragsersteller
 22.12.2012, 16:43
@boster

Was passiert, wenn mir aufgrund von Krankheit die im Rahmen dieses Vertrages festgehaltene Arbeitsstunden entzogen werden? Kann ich dafür eine Schadensersatzforderung stellen? Danke nochmals!

CharlieBrownXV  22.12.2012, 16:47
@boster

Uff... da fragst Du besser einen Rechtsanwalt.

Du hast keinesfalls Anrecht auf Vergütung für nicht geleistete Arbeitszeit. Was ein "abhängig Beschäftigter", also Arbeitnehmer/Angestellter, ja 6 Wochen lang hat. Du hast nur das Recht auf Entlohnung für geleistete Arbeit.

Umgekehrt glaube ich nicht dass Du bei Leistungsausfall wegen Krankheit regresspflichtig würdest. Dies ist ja so zu sagen höhere Gewalt.

Aber ich bin kein Jurist!