wieviele Katzen darf man halten; hat der Nachbar das Recht die Anzahl zu verfügen?
Ich besitze 4 Katzen welche jederzeit nach draussen gehen dürfen. Nun reklamieren die Nachbarn, dass unsere Katzen agressiv seien und in ihre Häuser eindringen, resp. ihr Geschäft im Garten erledigen. Sie verlangen nun, dass ich mindestens eine Katze abgebe.
16 Antworten
Hier geht es um die Frage der Zumutbarkeit, d.h.: was ist den Nachbarn in diesem Fall zumutbar und wann ist hier die Grenze des Erträglichen überschritten. Dies Frage kann nur für den einzelnen Fall speziell geklärt werden, weil die näheren Umstände und Gegebenheiten dabei herangezogen werden müssen. Eine Höchstzahl von Katzen schreibt der Gesetzgeber jedenfalls nicht vor, und bei lediglich vier Katzen dürften es die Nachbarn auch schwer haben, einen Gerichtsbeschluss zu erwirken, der dir die Abgabe eines der Tiere auferlegt. Außerdem musss der Nachbar ja den Beweis erbringen, dass es deine Katzen sind, die ihr Geschäft in der behaupteten Häufigkeit in seinm Garten erledigen.
Kommt mal runter, es gibt eindeutige Gerichtsurteile zu diesem Thema. Vermieter und Mieter müssen an Freilauf gewöhnte Katzen dulden. Es grenzt an Tierquälerei, einen Freigänger einzusperren. Brutzeit ok - was ist mit natürlicher Auslese mit natürlichem Verhalten überhaupt? Nur weil wir Menschen allzu sehr auf Regelwerke stehen, kann man doch Tiere nicht derart unterwerfen. Also wenn Deine Katzen bisher draußen geduldet wurden, kann man nicht von Dir verlangen, sie jetzt einzusperren. Im Übrigen müssen Nachbarn 2 freilaufende Katzen in der Nachbarschaft dulden.
Wenn es arg kommt, rennen die zum Vermieter, und ich weiß ja nicht, ob Tierhaltung bei Dir erlaubt ist, oder zumindest geduldet wird,,
Na ja, ich kann die Nachbrn verstehen. Hast du mal im Garten gearbeitet und dabei in einen "Katzenhaufen" gefaßt. Es ist nicht nur ekelig sondern auch gesundheitsgefährdend (Infizieren mit Hepatitis B). Hast du darüber schon mal nachgedacht???
das dürfen die nicht