Bafög, Einkommensteuerbescheid für das vorletzte Kalenderjahr ein muss?

3 Antworten

Also, beantrage einfach elternunabhängige Vorausleistungen, weil es das Ding nicht gibt. Du bekommst sofort den Höchstsatz und das Amt prüft ggf. später die Angelegenheit direkt mit den Eltern.

Alles ganz einfach.

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, dass dein Vater sich beim Finanzamt eine Zweitausfertigung des damaligen Steuerbescheides besorgt? Oder hat er damals - aus welchem Grund auch immer - gar keinen Steuerbescheid bekommen?

Du musst den Bescheid von vor zwei Jahren einreichen, weil im BAföG geregelt ist, dass immer das elterliche Einkommen von vor zwei Jahren für die Berechnungen herangezogen wird. Das soll deshalb so sein, weil dieser Zeitraum soweit abgeschlossen ist, dass man endgültige Aussagen über das anrechenbare Einkommen treffen kann.

Laut dieser Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/197.php kann man statt eines Steuerbescheides aber auch Jahreslohnbescheinigungen einreichen. Vielleicht besitzt dein Vater noch andere in Frage kommende Nachweise als den Einkommensteuerbescheid 2009. Wenn ihr euch nicht sicher seid, welche Nachweise in Frage kommen könnten, solltet ihr einfach beim BAföG-Amt nachfragen, was ihr ersatzweise einreichen könnt.

die brauchen diesen bescheid, damit sies berechnen können. das ist die deutsche bürokratie. die akzeptieren kein vergleichbares dokument.

schleudermaxe  12.01.2012, 10:48

Quatsch, so ein Ding kann nur vorlegen, der ihn auch bekommt. Auch andere Einkommensnachweise werden deshalb anerkannt, so jedenfalls die Verordnung. Damit der Anspruchsteller nicht leidet, gibt es auf Antrag elternunabhängige Vorausleistungen. Alles ganz einafch.

jehar123 
Beitragsersteller
 11.01.2012, 19:31

aber unbedingt vom vorletzten Kalenderjahr??