Wieviel Schmerzensgeld ist realistisch bei Prellungen und Schleudertrauma?

10 Antworten

Wurde der Unfall aufgenommen? Wenn ja, wie lautet das Ermittlungsergebnis? Du wirst ja ein Aktenzeichen haben. Lass dir ein Attest geben. Bei den Symptomen solltest du dich auf Gehirnerschütterung untersuchen lassen; so etwas darf man nicht vernachlässigen.

Was du rausholen kannst, hängt u. a. vom Verhandlungsgeschick ab. Wahrscheinlich musst du dich anwaltlich beraten lassen und Zivilklage erheben. Gegen die Fahrerin bzw. Halter/in.


Dichterseele 
Beitragsersteller
 05.10.2015, 16:32

Natürlich darf man da drüber radeln oder laufen - anders kommt man garnicht zu den Geschäften. Hätte ich das Rad geschoben, hätte sie mich voll erwischt - dann wäre ich tot oder schwer verletzt. So bin ich nochmal aufs Pedal getreten, als ich das Auto plötzlich auf mich zukommen sah. So hat sie nur die Satteltasche abgerissen, das Pedal verbogen und ich flog ein Stückchen weiter zu Boden.

grafelli  06.10.2015, 11:04
@Dichterseele

ich glaube du wolltest eigentlich bei meiner Antwort kommentieren.

Aber trotzdem laufen ist nicht radeln. Ich wollte dir auch nicht Teilschuld unterstellen nur Anmerken dass es hier eventuell (kenne die genaue StVO nicht) eine rechtliche Grauzone gibt die dir zum Verhängnis werden könnte. Ansonsten schließe ich mich der Antwort von colocolo an.

das muss der Arzt unmittelbar bestätigen sonst wird das nichts. Schaden würde ich mal 2000 € schätzen. Ohne Rechtsschutz würde ich die Finger davon lassen. Das sind die blanken Nerven und schlaflosen Nächte nicht wert

In einem solchen Fall würde ich zu einem spezialisierten Anwalt gehen und mich beraten lassen. Gut wäre sicher noch wenn du ein Zeugnis vom Arzt beibringen kannst das bestätigt dass die genannten Beschwerden unfallbedingt sind.

Für mich stellt sich sofort die Frage ob du überhaupt über Parkflächen radeln durftest... nicht falsch verstehen, aber mit einem cleveren Anwalt ihrerseits hast du gleich mal Teilschuld am Hals und schaust dann komplett durch die FInger.

Sollte sie tatsächlich "schuldig" sein wird dein Arbeitsausfall berechnet. Wie viel du normalerweise in der Zeit die du durch den Unfall verlierst hättest verdienen können. Das wirst du aufgrund der letzten Einnahmen und bevorstehenden Aufträge belegen müssen.

Wenn Du zu Hause öfter Schwindelanfälle hast, auch jetzt noch, nach einem viertel Jahr, würde ich in jedem Fall Zivilrechtliche Forderungen stellen. Und ggf. versuchen über diese Einschränkunken an einen Schwerbehinderetenstatus (möglichst 60+ GdB) zu kommen. Allerdings ist da ein Fachanwalt unbedingt nötig (ich habe ja 100% GdB), aber bedingt durch einen Gehirntumor. Ich musste weder Anträge stellen noch irgendwo betteln. Dies wurde seitens meiner behandelnden Kliniken im Prinzip vom sozialem Dienst erledigt.

Das A und O sind hierbei kompetente und anerkannte Ärzte, und am besten Vorab ein Gespräch mit dem Versorgungsamt (heißt bei mir in Regensburg "Zentrum Bayern Familie und Soziales".

Dichterseele 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 22:33

Herzchen, Dein Fall und meiner sind zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel - ich habe durch die Prellung am Kinn eine Atlas-Stauchung, was nur sehr langsam verheilt. Meine Ärztin hat eine Spezialbehandlung gemacht, um die Blockaden zu lösen und nun bekomme ich Krankengymnastik, um die Muskulatur zu lockern. Heiße Bäder und Autogenes Training tun auch gut. Es geht mir schon besser, aber nach 2 Stunden aufrechter Haltung bekomme ich wieder ein leicht schmerzendes Ziehen und ich muss den Kopf ablegen - geht am besten mit Nackenrolle. Leichter Schwindel und Rülpsen beim Gehen sind die weitren Symptome.