Wieviel Prozent darf man für Dienstleistungen auf einmal aufschlagen?
Kann man auf einmal von jetzt auf gleich 300 statt 200 Euro verlangen ? Nur als Beispiel. Geht um einen Steuerberater
4 Antworten
Wenn er die Preiserhöhung nicht fristgerecht angekündigt hat, darf er gar nicht erhöhen.
Anders ist es natürlich, wenn in seinem ersten Angebot nur eine bestimmte Anzahl Buchungen enthalten sind. Wird diese Summe überschritten, muss natürlich auch mehr gezahlt werden.
beide Rechnungen nebeneinander legen
Gegenstandwerte vergleichen
haben sich die Gegenstandwerte erhöht, so ist auch die neuere Rechnung teuerer
(ergibt sich aus der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV))
auch hat sich die StBVV 2012 geändert, die Werte wurden leicht nach oben geändert
Bei Handwerkern sind 10% Abweichung rechtens, das liegt im erlaubten Rahmen. Bei Anwälten, Steuerberatern, Architekten etc. gibt es Gebührenordnungen an die sie sich halten müssen.
Die Bezahlung von Steuerberatern richtet sich grundsätzlich nach einer Gebührenordnung. Da steht genau drin, wieviel er für seine Leistungen erheben darf. Schau da mal rein und suche nach den Kosten der erbrachten Leistungen.