Wie viel muss ein Bild vom Original abweichen, um nicht mehr dem Urheber zu gehören?

6 Antworten

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Die Frage ist nicht, was du veränderst am alten Werk, sondern

1.) ob du ein neues eigenes Werk schaffst, und

2.) welche Rolle in deinem neuen Werk das alte, das bearbeitete Werk spielt.

Falls das Neue an dem neuen Werk, deine neuen Schöpfungen in dem Werk, dabei die Hauptrolle spielen und die dabei benutzten alten Werke lediglich Nebenrollen, dann könntest du das neue Werk evtl. ohne Zustimmung des Urhebers des alten Werkes frei benutzen laut § 24 UrhG.

http://tinyurl.com/7hxsmdt bietet hübsche Hintergrund-Informationen und bekräftigt meine Aussagen: "Eine freie Benutzung ist ein eigenständiges, von dem Benutzten zu unterscheidendes Werk. Es muss also eine persönliche geistige Schöpfung iSd. § 2 II vorliegen. Die freie Benutzung geht gegenüber dem verwendeten Werk völlig neue Wege und ist deshalb im Vergleich zu ihm als selbstständiges neues Werk anzusehen (BGH GRUR 1963, 42 – Straßen – gestern und morgen). Das fremde Werk dient nur als Inspiration." Usw., bitte gründlich lesen.

Kürzere Erklärungen findet man beim googeln nach "saq.htm#freinutz".

Gruß aus Berlin, Gerd

Die Grenze zwischen ein Bearbeitung und Umgestaltung (§ 23 UrhG) und der Freien Benutzung (§ 14 UrhG) ist sehr stark fließend - ein Regel die etwas zu einem gewissen Prozentsatz sagt ist mir dazu aber gänzlich unbekannt.

Das neue Werk muss sich soweit vom Original entfernen, dass ein normaler Bürger keinen Zusammenhang zwischen dem Original und dem neuen Werk erkennen kann.

Quelle Wikipedia: Die Bezugnahme auf das Originalwerk ist nicht relevant, da diese durch das Gesetz bereits vorgesehen ist. Wichtiger ist es, dass die persönlichen Züge des Originalwerkes verblassen und die des neuen Urhebers in den Vordergrund treten. Die persönlichen Züge verblassen umso eher, wenn diese im Originalwerk nur schwach vorhanden sind, wie beispielsweise bei Werken, die als kleine Münze zu sehen sind. Dabei werden die Übereinstimmungen der beiden Werke, nicht die Unterschiede betrachtet. Wird so beispielsweise die Handlung einer Fabel komplett übernommen, die Gestaltung jedoch verändert, sodass der Leser sofort an das Originalwerk erinnert wird, dann handelt es sich es stets um eine Bearbeitung, nicht um eine freie Benutzung


Ich darf doch auch Bilder weiter verkaufen zum Beispiel einen Druck eines berühmten Bildes damit verletze ich auch keine Rechte oder? z.B. Bilder von Mickey Mouse obwohl walt disney alle rechte hat verkaufen einige Hersteller Bilder oder sowas in der Richtung

Nein darfst du nicht, wenn es keine freie Benutzung ist sondern nur eine Umgestaltung und Bearbeitung - zudem kämen im Falle von Mickey Mouse noch bildmarkenrechtliche Aspekte mit ins spiel

Selbst wenn nur ein Teil als solches vom Urheber beanstandet wird ist es eine Verletzung des Urheberrechtes

Wenn du ein Bild bearbeitest, änderst du gar nichts an der Urheberschaft, du kannst höchstens eigene neue Rechte an dem geschaffenen Werk erlangen, das setzt aber voraus, dass deine Bearbeitungen nicht-trivaler, also künstlerischer, Natur waren.

Gruß Ragnar

hamster121 
Beitragsersteller
 06.04.2012, 20:55

Ich darf doch auch Bilder weiter verkaufen zum Beispiel einen Druck eines berühmten Bildes damit verletze ich auch keine Rechte oder? z.B. Bilder von Mickey Mouse obwohl walt disney alle rechte hat verkaufen einige Hersteller Bilder oder sowas in der Richtung

Ragnar12983  06.04.2012, 21:03
@hamster121

Normalerweise holen sich die eine Nutzungserlaubnis von Disney und bezahlen dann auch dafür. Für nicht-lizenzierte Mickey Mouse-Motive ist schon so mancher teuer abgemahnt worden.

Gruß Ragnar

concertidee  07.04.2012, 14:13
@hamster121

Nein, darfst Du nicht. Und Du kannst ernsthafte Probleme bekommen. Markenrechtliche und wirtschaftliche Verstöße...

also es sollte schon so abweichen dass man es nicht merkt. zb. du wirst reich wegen einem bild aus google und der wo dass foto geschossen/die rechte dafür hat dann sagt: des ist mein bild jetzt musst du mir auch einen einteil des geldes geben!!! dann siehst du dumm aus und wenn du pech hast und die kohle net sofort gibst wirst du vll verklagt!!!! also wenn du nur im hintergrund ein kleinen strich machst wird das nicht reichen !!! es muss ziehlich anders sein.