Musi verändern um Rechte zu umgehen. wie stark verändern?
Hey leute,
ich möchte musik auf meinen youtubechannel hochladen und diese vorher verändern, damit sie nicht gesperrt wird. Habe mir dafür audacity gedwonloadet. nur wie stark muss ich die musik verändern. weiviel bei tempo und tonhöhe? oder reicht es einen ganz leisen bass hinzuzufügen?
5 Antworten
Es spielt überhaupt keine Rolle, wie stark du es veränderst - der Verstoß ist für sich schon die Veränderung selbst! Auch erreichst du damit keinen eigenen Schutz durch die Entstehung eines neuen Werks, denn dafür benötigst du ebenso die Erlaubnis !
§ 15 UrhG (ausschließliche Rechte des Urhebers) i.v.m. § 23 (Umgestaltung und Bearbeitung) UrhG - strafbar nach § 106 UrhG mangels Erlaubnis nach § 31 UrhG, abmahnfähig mit Kostennote so wie Begründung von Schadensersatz und strafbewährter Unterlassung nach §§ 97 und 97a ff UrhG, sofern die Nutzung über die Norm von § 53 UrhG hinaus geht - was bei einer Veröffentlichung der Fall ist.
Durch dein Vorhaben fällt das Stück dann zwas durch den Filter von YouTube (was noch Vorsatz hinzukommen lässt), erhöht aber gleichzeitig die Chance vom Rechteinhaber direkt erwischt zu werden um ein vielfaches
Ich habe Respekt davor, dass du dich hier als Straftäter outest, das zeugt davon, dass der Verstand noch anwesend ist, das Rechtsempfinden jedoch schon auf dem Müll liegt und deine Gier nach Klicks und Ruhm die Oberhand gewonnen haben ... Spar schon mal für die Abmahnung!
Die Veränderung von Bässen, höhen, tiefen, etc. verändern hier nichts,!!
Wikipedia meint dazu:
Wegen der Massenhaftigkeit der Werke und der überwiegend nicht notierten Musik kommen Plagiate im Genre der Pop-Musik häufig vor.
Dabei wird die Schwelle zum Plagiat international überschritten, wenn vier oder fünf aufeinander folgende Takte eines bereits urheberrechtlich geschützten Werkes in einem „neuen“ Werk zu finden sind
Es gibt im Urheberrecht den Begriff der "Schöpfungshöhe" und "Schutzfähigkeit". Die minimalen Veränderungen, die Du vorhast, schaffen kein eigenes Werk. Daher ist es müßig, ob ein halber Ton mehr oder weniger reicht: geklaut ist geklaut. Wenn Youtube Deinen Track oder gar Deinen Account schließlich sperrt, wird das wehtun. Das große Jammern setzt dann ein, wenn ein Urheber oder sein Verlag oder seine Plattenfirma Dir eine schöne dicke Rechnung schicken.
bei mir hats bis jetz immer gereicht wenn ichn paar sekunden (4-5) abgeschnitten oda drangepappt hab
Du makierst die ganze Spur, gehst oben auf Effekte, dann auf Tonhöhe. Da stellst du dann ein "höher" und dann von E auf F
Das ist mir neu O.o Aber gut zu wissen. :)
das reicht? :)
Bei mir schon. ;)
nein, auch das wäre eine Plagiatverletzung und strafbar
Wegen der Massenhaftigkeit der Werke und der überwiegend nicht notierten Musik kommen Plagiate im Genre der Pop-Musik häufig vor. Dabei wird die Schwelle zum Plagiat international überschritten, wenn vier oder fünf aufeinander folgende Takte eines bereits urheberrechtlich geschützten Werkes in einem „neuen“ Werk zu finden sind: