wieviel Miete zahlt die Rentenversicherung?
hallo, ich brauche eine antwort auf folgende frage. ich hab demnächst eine untersuchung beim orthopäden, bei der geklärt werden soll ob ich demnächst frührentner bin, oder noch so und soviele stunden am tag arbeiten kann. für den fall, das ich für den arbeitsmarkt bnicht mehr zur verfügung stehe stellt sich mir die frage ob ich dann in meiner jetztigen wohnung noch wohnen bleiben kann, oder viell. kennt hier jemand die höhe die die rv zahlt. sollte die miete in der höhe schon zu hoch sein, was bliebe mir dann noch übrig ausser auszuziehen? ich hoffe jemand kann mir die frage mal konkret beantworten aber ohne fachchinesisches deutsch..dann danke
8 Antworten
Die Rentenversicherung bezahlt -jedenfalls in Deutschland- überhaupt keine Miete. Steht man dem Arbeitsmarkt grundsätzlich noch zur Verfügung ist das Jobcenter zuständig, ansonsten Sozialamt oder Grundsicherungsamt.
Und wieviel kann Dir niemand pauschal sagen: Ist abhängig vom Wohnort und vom zur Verfügung stehenden Einkommen. Im Grundsatz bekommt eine Einzelperson maximal Zuschuß für eine Wohnung in der Größe von 45 bis 50qm und dann auch nur im Rahmen der regional geltenden Mietobergrenze.
... bei der geklärt werden soll ob ich demnächst frührentner bin, oder noch so und soviele stunden am tag arbeiten kann.
Also ob du jetzt evtl. auf eine gesetzl. Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) Anspruch hast, hängt nicht von deiner Miete ab, sondern von deinem Restleistungsvermögen (RLV):
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.
Nachzulesen in der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) in dem Link hier: www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_allgemeines/03_rentenarten_und_leistungen/08_erwerbsminderungsrente_node.html;jsessionid=CE6329B8466B36DFFB73F4E549D16908.cae01
PS: Für über 55-jährige wird noch geprüft, ob ein Anspruch auf volle EM-Rente besteht wg. eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes trotz einem RLV zwischen 3 und unter 6 Stdn. täglicher Arbeit - egal in welcher Tätigkeit!
Die ungefähre Höhe einer evtl. EM-Rente kannst du deiner jährlichen Renteninformation der DRB entnehmen!
Gruß siola55
Für über 55-jährige wird noch geprüft, ob ein Anspruch auf volle EM-Rente besteht wg. eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes trotz einem RLV zwischen 3 und unter 6 Stdn. täglicher Arbeit - egal in welcher Tätigkeit!<
Richtigstellung:
Genau genommen geht es hierbei um den Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 Geborene!
Dieser Personenkreis hat ggf. einen Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, sofern die Leistungsfähigkeit im anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer auf 3 bis unter 6 Stunden abgesunken ist!
Wird diese teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt, so kann ggf. darauf aufbauend und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragt werden!
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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56110/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Die RV zahlt Dir nur Deine Rente und die ist ja von einigen Faktoren abhängig. Erkundige Dich bei der DRV wie hoch die Rente voraussichtlich sein wird. Sollte die nicht ausreichen gibt´s je Zusatzleistungen vom Staat.
Hallo userunbekannt72,
Sie schreiben unter anderem:
wieviel Miete zahlt die Rentenversicherung?<
Antwort:
Die Deutsche Rentenversicherung bezahlt keine Miete, sondern ggf. bei Vorliegen der Voraussetzungen ist hier Ihr Sozialamt zuständig in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung!
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wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erwerbsminderung
google>>
bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/Grundsicherung-im-Alter/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html
ich hab demnächst eine untersuchung beim orthopäden, bei der geklärt werden soll ob ich demnächst frührentner bin, oder noch so und soviele stunden am tag arbeiten kann. für den fall, das ich für den arbeitsmarkt bnicht mehr zur verfügung stehe<
Antwort:
Die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente ist für Betroffene meist eine große Herausforderung und der Antrag sollte konsequent und gründlich vorbereitet werden!
Video:
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erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/
kennt hier jemand die höhe die die rv zahlt.<
Antwort:
Die Höhe Ihrer Erwerbsminderungsrente können Sie Ihrer aktuellen Rentenauskunft entnehmen!
Liegt Ihnen dieselbe nicht vor, so können Sie jederzeit bei der DRV eine Rentenauskunft anfordern!
Es empfiehlt sich, in diesem Zusammenhang eine Kontenklärung Ihres Rentenkontos zu beantragen, damit auch wirklich jeder Beitragsmonat vollständig erfaßt und berücksichtigt wird!
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deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Kontenklaerung.html
Je nachdem, wann Sie geboren sind (vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961) , haben Sie ggf. Anspruch auf Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!
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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56110/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Hier finden Sie die Infos zum neuen Rentenpaket ab 1.7.2014:
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rentenpaket.de/rp/DE/Alle-Fakten/Die-Leistungen/Erwerbsminderungsrente/rente-bei-erwerbsminderung.html
Verzichten Sie auf keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes wie z.B. VDK:
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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung
Ergänzend zur Erwerbsminderungsrente können Sie ggf. beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung einreichen, sofern von Ihnen entsprechende, dauerhafte Behinderungen nachgewiesen werden können:
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vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
google>>
versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
die Miete ist der Rentenversicherung egal, die zahlen Renten, keine Mieten. Wie hoch deine Rente ausfaellt, haengt davon ab, wieviele Stunden du noch arbeiten koenntest und vor allem, wie viel und wie lange du einbezahlt hast in die Rentenkasse. Reicht das Geld nicht aus, um zu leben, dann muesstest du Hartz IV Aufstockung beantragen (oder wenn du unbefristet nicht mehr arbeiten kannst, ggf. auch Sozialhilfe), die tragen dann eine angemessene Miethoehe, was regional sehr verschieden ist und fuer eine Person hoechstens 45 qm, sonst muesstest du umziehen, hast aber 6 Monate Zeit.