Muss ich eine Schufa Auskunft geben wenn ich für mein Kind bei einer Wohnung Bürge?
Der Vermieter fordert von mir als Bürgen für die Wohnung meines Sohnes eine Schufa auskunft und ein Einkommensbescheid. Darf der Vermieter das?
8 Antworten
Ja darf er, weil dem Vermieter eine sogenannte "Sicherheit" gegeben werden muss, am bekanntesten wäre die Kaution. Und wenn er möchte, kann er von dir fordern dass du deine Zahlungsfähigkeit beweist.
Wenn Dein Kind noch nicht volljährig ist, ja. Wenn du für ein volljähriges Kind bürgst, liegt es in Deiner Hand... aber bringst Du den Nachweis nicht, wird das wohl auch nix mit der Wohnung.
Darf er nicht verlangen. Aber wie schon geschrieben, wenn er die Wohnungen dann einem "solventeren" Mieter gibt? Und er kann in der Regel keine Schufa beantragen, da man dafür Mitglied bei diesem Datensammlern sein muss. Auch bekommen Mitglieder nicht alle Informationen. Die Umfangreichste ist die Eigenauskunft. Derzeit mit einer Gebühr für 15 € lebenslange Nutzung übers internet erhältlich.
Ja das ist so eine Sache. Mussten das auch vorlegen, als wir als Bürge eingesprungen sind. Kann man drehen wie man will. Weigert man sich gibts halt die Wohnung nicht. Muss man abwiegen.
Er darf schon, aber die Beantwortung ist freiwillig. Wenn er die Vergabe der Wohnung davon abhängig macht und du sie unbedingt haben willst, bleibt dir wohl nichts anderes übrig.