Wie viel bleibt mir Netto vom Ausbildungsgehalt übrig?

6 Antworten

http://www.brutto-netto-rechner.info/ kannst auch Monate ausrechnen lassen 

Luna9995 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 23:26

Den Rechner hatte ich auch schon ausprobiert. Dort wird janur alles wieder aufs ganze Jahr und dann auf den Monat umgelegt.

01079  07.06.2016, 23:27
@Luna9995

du kannst doch direkt den Monat einstellen 

Luna9995 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 23:30
@01079

ok , danke!

gib deine Werte mal hier ein:

www.nettolohn.de/

Dann wirst du herausfinden das dein Netto Gehalt bei ca. 616 € liegt, je nachdem in welcher Krankenkasse du bist.

In den Monaten wo du Zulagen bekommst wirst du mehr Netto raus bekommen und ggf. auch Steuern zahlen müssen. Aufpassen solltest du mit dem Kindergeld. Manchmal ist es günstiger auf Zulagen zu verzichten, wenn du deswegen knapp über die Freigrenze für das Kindergeld kommst.

Luna9995 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 23:35

Ok auf die 613€ komme ich netto. Was für Zulagen meinen Sie? Ich kriege noch 6,95€ vermögenswirksame Leistungen, zählen diese? Dann habe ich auch noch eine Riester-Rente abgeschlossen, dort gibt es jährlich 154€ Zulage. Muss man das dem Kindergeldamt melden?

Paulistfaul  07.06.2016, 23:43
@Luna9995

Die Vermögenswirksamen Leistungen sind Einkommen und werden versteuert und mit Sozialversicherung belegt, wieviel davon in dein Vermögenswirksames Sparen fließen weiß ich nicht. Wenn du aber "nur" die 6,95 € anlegst, dann sind es noch ca. 5 € weniger Netto. Aber das Geld sammelt sich ja im VWS Vertrag an.

Die Riester Zulage ist kein Einkommen, du musst aber die Sparvorgaben für den Riester Vertrag erfüllen. In deinem Fall ist das aber nicht sonderlich viel, dürfte sich im Bereich von 20 € pro Monat bewegen.

Zulagen die ich meine sind Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, Prämien, etc.

Was du genau alles beim Kindergeldamt angeben musst fragst du dort am besten direkt nach.

Also zusammengefasst wirst du etwa 600€ ausgezahlt bekommen.

petrapetra64  08.06.2016, 21:50
@Paulistfaul

was hat denn das Kindergeld mit der Einkommenshöhe zu tun? Das wird Einkommensunabhängig gezahlt in der Ausbildung. 

Bei der Höhe zahlst du eh keine Steuern, das beginnt erst bei ca. 950 Euro. Liegt man darüber, aber eben nicht das ganze Jahr, zahlt man erst mal normal Steuern, als wenn man 12 Monate das Einkommen erzielt und kann sich das Geld dann am Jahresende durch Steuerjahresausgleich zurück holen.

Du zahlst aber nur Sozialversicherungen, da gibt es nichts zurück, das wird ohne Freibetrag prozentual ermittelt. Da ist es egal, ob an das Einkommen monatlich immer hat oder nur für einige Monate. 

Musst ganz ganz ungefähr immer ein fünftel abziehen.
Also Gehalt durch 5 teilen und dann mit dem Gehalt subtrahieren
775:5= 155
775-155=610

Also kriegst du etwa 600€ netto

2Fragensteller0  08.06.2016, 06:51

Beide Lösungswege sind richtig, aber ich habe das im Kopf gerechnet und habe mich um einen Zehner verechnet.Also statt610 620

MatthiasHerz  08.06.2016, 01:23

Wenn schon so kompliziert 1/5 = 20% abziehst, sollte Dir mal jemand sagen, dass 775 abzüglich 155 nicht 610 ist (:

Um 1/5 = 20% von etwas abzuziehen, multipliziert man mit 0,8, weil noch 80% übrig bleiben.

€ 775 • 0,8 = € 620

Luna9995 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 23:31

Ok, danke. Ich dachte aufgrund der "nur" 5 Monaten Arbeitszeit würde sich da etwas ändern. :-)

Gehalt wird doch monatlich gezahlt, oder ist deins variabel, weil du vielleicht noch Provisionen on top bekommst?

lillsister  07.06.2016, 23:50

Die zu viel gezahlten Steuern bekommt man im nächsten Jahr über die Steuererklärung wieder ;)

Luna9995 
Beitragsersteller
 07.06.2016, 23:30

Nein, das nicht. Mir hatte ein bekannter gesagt, dass man erst ab einem bestimmten Betrag Steuern/Sozialabgaben zahlen muss. Ich dachte das setzt sich jährlich zusammen, und da ich "nur" 5 Monate die Ausbildungsvergütung erhalte würde sich dann da irgendetwas ändern.

kevin1905  08.06.2016, 00:05
@Luna9995

Sozialversicherungsbeiträge werden monatlich erhoben, als fester Prozenzsatz vom Brutto.

Beim Lohnsteuerabzug wird auch unterstellt, dass der Verdienst des jeweiligen Monats ganzjährig erzielt wird.

Ist die nicht der Fall, ist die Erstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich.