Wiederrufsrecht Mietvertrag?

8 Antworten

Dein Vermieter hat Recht. Du bist dir wohl nicht über die Konsequenz von rechtskräftig abgeschlossenen Verträgen im klaren, oder?

https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-m/mietvertrag-ruecktrittsrecht.html

Für welche Verträge es ein Widerrufsrecht gibt siehst du hier

https://www.finanztip.de/vertrag-widerrufen/

schleudermaxe  17.06.2021, 11:35

Naja, nicht so ganz, gekündigt werden kann eigentlich nur schriftlich und so eine ist derzeit nicht vorgesehen, lese ich.

DerRoll  17.06.2021, 12:10
@schleudermaxe

Ich lese aus der Frage heraus dass die Fragestellerin bisher erst mal mündlich angefragt hat. Das eine Kündigung eines schriftlichen Vertrages auch nur schriftlich erfolgen kann kommt noch dazu.

Haben die in Berlin noch nicht vorgesehen und die Gerichte halten son Ding auch nicht für nötig.

Es muss eine schriftliche Kündigung her, so lese ich die Urteile.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hast den Vertrag unterschrieben, somit ist der Gültig, inklusive Kündigungsfrist von 3 Monaten. Es gibt kein Widerrufsrecht bei Mietvertägen.

Was anderes währ es, wenn du nur einen Vorvertrag hättest. Aber selbst bei Vorverträgen sind Strafgelder üblich, wenn man die Wohnung dann doch nicht nimmt, meist aber nur eine Monatsmiete.

Hallo,

wenn ich richtig informiert bin dann gilt bei Mietverträgen das Widerrufrecht nicht oder nur in ganz bestimmten Situationen und Härtefällen. Ich denke mit den 3 Monaten wärst du noch gut bedient denn die entsprechen der Kündigungsfrist. Widerruf bei Mietvertrag ist eig. fast unmöglich ohne dabei Kosten tragen zu müssen...

viel Glück und alles Gute

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du hättest eine Widerrufsrecht, wenn du die Wohnung vorher nicht besichtigt hättest.

Ist dies der Fall? Wohl nein.

Entsprechend hast du wie jeder andere auch deine geschlossenen Verträge zu erfüllen.