Wie zitiert man die EU-DSGVO Verordnung in einer Masterarbeit?
Bei einer Fußnote muss ja auch die Amtsblatt-Nr. genannt werden.
Bei der EU-DSGVO findet man die folgende Nennung: Verordnung Nr. 2016/679 des Europaparlaments und Rates vom 27.4.2016 (Amtsblatt L 119 vom 4.5.2016, S. 1, ber. Amtsblatt L 314 vom 22.11.2016, S. 72, Amtsblatt L 127 vom 23.5.2018, S. 2)
Muss korrekt zitiere ich hier die EU-DSGVO und welche Amtsblatt-Nr. gebe ich an?
1 Antwort
Wenn du die Verordnung in der Arbeit zum ersten Mal zitierst, benenne sie so wie in deiner Frage. Bei den nächsten Zitaten verwende nur ein Kürzel, wie etwa EU-DSGVO.
Da viele Professoren aber oftmals ihre eigenen Vorstellungen davon haben, wie zitiert werden soll, würde ich kurz bei deinem Betreuer nachfragen.
Ansonsten findest du auch in jeder guten Bibliothek ein Buch zum Thema Zitierregeln.
Gutes Gelingen!