Wie wird bei einem Antrag auf Wohnberechtigungschein (WBS) kalkuliert?
Hallo liebe Community,
Man muss grundsätzlich zwei Dokumente ausfüllen, wenn man einen WBS bekommen möchte. 1. Den Antrag auf WBS an sich. 2. Die Einkommenserklärung.
Nun steht da, dass man einen Netto-Einkommensgrenze nicht überschreiten darf.
Beispiel: Eine Person darf nicht mehr als 20420 Euro Netto verdienen.
Gilt das für die letzten 12 Monate ? Dh der Antrag wird dann abgelehnt, wenn man in den LETZTEN 12 Monaten mehr als 20420 Euro verdient hat ? Also würde man mit heutigem Datum den Zeitraum 04.2021 bis 03.2022 betrachten ?!
1 Antwort
Für einen WBS wird immer eine Prognose über das zu erwartende Einkommen im Zeitraum von zwölf Monaten, ab dem Monat des Antrags, erstellt.
Damit können auch ggf. vorhersehbare Änderungen schon bei Antragstellung mit berücksichtigt werden.
Von den Bruttoeinkünften werden nun noch eine Reihe von Freibeträgen (Pauschalen), Lohnsteuer und SV abgezogen; auch steuerlich abzugsfähige Werbungskosten, die über dem Pauschbetrag liegen, kann man in Abzug bringen.
Das bereinigte Netto ist dann der Vergleichswert - also wenn das aktuelle tatsächlich Netto über dem Wert liegt, sollte dennoch ein Antrag gestellt werden, um das bereinigte Netto zu ermitteln; dadurch kann man dann noch rechnerisch unter die Grenze rutschen.