Wie wie lange muss ich Versicherungsbescheide aufbewahren?
Bescheide für Haftpflicht, Gebäudeversicherung Rechtsschutz etc. (nach der Steuererklärung)
5 Antworten
Hallo jayjayem,
mit "Bescheid" meinst du die Beitragsrechnungen, richtig?
Die brauchst du eigentlich gar nicht aufbewahren. Falls du sie wider Erwarten doch nochmal brauchst, sollte es für deine Versicherung kein Problem sein, dir die Rechnungen erneut zuzuschicken.
Viele Anbieter haben inzwischen ein Self-Service-Portal. In unserem Portal "MeineDEVK" gibt es eine elektronische Postbox, in der alle Rechnungen gespeichert werden. Bei Bedarf können unsere Kunden jederzeit darauf zugreifen.
Vielleicht gibt es bei deiner Versicherung auch ein solches Angebot.
Herzliche Grüße aus Köln schickt dir
Lydia vom DEVK Social Media-Team
Willst Du sie wegwerfen, damit der Versicherungsträger nachher behaupten kann, Du seist gar nicht bei ihm versichert oder einzelne Punkte in der Versicherung seien so nie vereinbart worden, oder wie jetzt? ^^
Die jeweilig aktuellsten Policen sollte man immer aufheben/aufbewahren!
MfG
Versicherungen sind nicht zum Versand von Bescheiden berechtigt, da sie keine Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Die Police (Versicherungsschein) inkl. des jew. letzten Nachtrags solltest du aufbewahren. Beitragsrechnung der letzten 2 Jahre reicht.
Ich finde es immer extrem hilfreich, wenn Kunden die Versicherungsbedingungen haben, den je nachdem welcher Versicherer das ist, besonders bei älteren Verträgen, ist es teilweilse schwierig die Bedingungen sonst ohne großen Aufwand zu bekommen.
Ich hasse Versicherungsunternehmen die nicht die aktuellen Vertragsbedingungen ihrer Produkte zu 100% online verfügbar machen.
Bei der Steuererklärung kommt es darauf an. Steuerbescheide können teilweise vorläufig ergehen und so lange dies der Fall ist würde ich die Sachen aufbewahren (maximal 10 Jahre).
Fürs Finanzamt (Einkommensteuererklärung) 10 Jahre.
Ansonsten solltest du alle Versicherungspolicen und Versicherungsbedingungen solange dieser Vertrag existiert aufbewahren. Die Beitragsrechnungen die letzten 2 Jahre.
... dass muss der doch wissen, der vom muss irritiert ist, oder?
Meine vereinbarten Spielregeln behalte ich bis zur etwaigen Änderung, die Rechnungen/Versicherungsscheine gem. meinen steuerliche Vorgaben 10 Jahre.