In regelmässigen Abständen bekommt man eine Rentenübersicht zugeschickt. Wie lange muss man die aufbewahren oder ist sowieso nur der letzte Bescheid relevant?

2 Antworten

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Hallo,

es gibt für die Renteninformationen keine Aufbewahrungspflicht. Sie haben lediglich Informationscharakter zur Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, bisher erreichte Altersrente und Höhe der Regelaltersrente, wenn die Beiträge in der Höhe wie die letzten 5 Jahre gezahlt werden. Auf der Rückseite stehen die erreichten Entgeltpunkte und die bisher eingezahlten Beiträge von dir, den Arbeitgebern und der Bundesagentur für Arbeit/Krankenkasse.

Für mich sind sie beruflich wichtig, damit ich meinen Kunden die Versorgungslücke Erwerbsminderung und Rente aufzeigen kann.

Du kannst alle sammeln, damit dir bewußt wird wie deine Rente steigt und sich zur Kaufkraft entwickelt oder hebst nur das Vorjahr auf, wie auch immer

Beste Grüße

Dickie59

Dickie59  30.01.2017, 19:16

vielen Dank für den Stern und behalte deine Renteninformationen im Auge, sobald vorn z. Bsp. die Höhe der Erwerbsminderungsrente fehlt, hast du wegen Nichterfüllung der Wartezeit (sehr oft rückwirkende Wartezeit) keinen Anspruch auf diese Rente.

Die Renteninformation ist eine Auskunft für dich. Es gibt keine Aufbewahrungspflicht. Falls du aber mal eine Beratung willst (z.B. bei einem Sozialverband), dann ist das nicht verkehrt, die letzte Renteninfo zur Hand zu haben als Orientierung.