Wie werden Kontoführungsgebühren buchhalterisch erfasst?
Ich habe nämlich noch nie eine Rechnung von der Bank bekommen, wo die Kontoführungsgebühren aufgeführt sind.
4 Antworten
Du kannst Dir, wenn Du auf Konten buchst, ein Konto einrichten, z. B: "Kontoführung" oder wie bei DATEV "Nebenkosten des Geldverkehrs".
Du brauchst hierfür keine Rechnung; das ist ein Dauerschuldverhältnis aus einem Vertrag und die Kosten stehen auf dem Auszug - das reicht.
Für die Miete erhälst Du auch nicht monatlich eine Rechnung.
Zudem ist eine ordnungsgemäße Rechnung gem. Umsatzsteuergesetz nicht notwendig, da Kontoführungsgebühren umsatzsteuerfrei sind.
Als Buchungsunterlage dient nicht nur eine ordnungsgemäße Rechnung sondern jede Form von Zahlungsaufforderung oder Aufstellung von Leistungen/Verkauf von Gegenständen mit Preis. Das Wort "Rechnung" braucht ebenfalls nicht erwähnt werden.
Eine ordnungsgemäße Rechnung ist nur erforderlich, wenn man Vorsteuerabzug geltend machen möchte.
Die buchst du direkt als Aufwand umsatzsteuerfrei. In der EÜR z.B. unter Beiträge, Versicherungen, ...
Die erscheinen auf dem Kontoauszug - sie sind ohne USt Ausweis, daher buche ich
Soll Nebenkosten d. Geldverkehrs an Haben Bank und die Sache ist erledigt.
Em du siehst doch Ende des Monats deine kontogebühren die werden direkt abgezogen. Außer du bist unter 18, dann kannst du Glück haben.
Okay das weiß ich nicht. Ich würde an deiner Stelle bei deiner Bank nachfragen.
Deine "Rechnung" ist in dem Fall der Kontoauszug. Da steht der Betrag drauf und wenn es sich aus mehreren Positionen zusammensetzt ist eine Anlage am Kontoauszug. Bei SKR 03 buchst du das auf 4970
Als Selbstständiger bin ich ja verpflichtet, Rechnungen zu sammeln. Alles wofür ich keine Rechnung habe, mache ich nicht als Ausgabe geltend. Aber wie erfasse ich dann das?