Wie werde ich Versicherungsvermittler nach § 34d GewO?
Ich möchte Krankenversicherungen verkaufen und habe darin schon viel Erfahrung durch meinen Nebenjob. Jetzt habe ich gesehen, dass man dafür einen Schein nach § 34d GewO machen muss. Ich habe keine Ausbildung o.Ä. darin, kenne mich aber gut aus. Wie komme ich am schnellsten und einfachsten an den Schein?
7 Antworten
Hallo,
wenn Du Dich nicht als Ausschlielichkeitsvermittler an ein Unternehmen binden willst (die können Dich enthaften, so dass Du auch ohne Gewerberlaubnis tätig werden kannst), dann brauchst Du:
1.) den Nachweis der Sachkunde (z. B. IHK-Prüfung zum geprüften Versicherungsfachmann) 2.) eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung 3.) die Gewerbeerlaubnis
Die Sachkundeprüfung KANNST Du auch ohne Vorbereitung machen, allerdings fällst Du dann mit Sicherheit durch. Google mal nach dem BWV, das ist das Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft, die führen unter anderem Kurse hierfür durch.
Viele Grüße
Andreas
mach eine ausbildung zum versicherungskaufmann
Einem renomierten Unternehmen ,das in diesem Fall im Hauptaugenmerk KV hat , anschließen und hier sich zusammen für die Sachkundenachweisprüfung nach IHK / BWV Standard anmelden..in der Regel bürgt eine gute Ausbildung bis zu zwei Jahre mit Abschluss des erfolgreichen BWV Sachkundenachweis ! Sie können sich aber auch großen Maklerschaft Unternehmen anschließen ,die BWV Ausbildungen anbieten, hätte den Vorteil nicht nur eine KV Gesellschaft anbieten zu können ! Seinen sie mir nicht blse ,das ich bezweifel aus einer nebenberuflichen Funktion (die sie eigentlich gar nicht ausüben dürften ohne BWV !!! Wer haftet hier für die Unterschriften und Beratungen zum Thmema KV? ) das sie bei 58 Anbietern und ca. 3575 Tarifen nicht zwingend den Überblick besitzen ..Erfahrung ist das Zauberwort ,wie sie selbst schon geschrieben haben ,mehrjährige ,hauptberufliche, fortgebildete Erfahrung für den Bereich KV ! HG DerMakler
Da Du nicht mhr von irgendeiner "alte-Hasen-Regelung" profitieren kannst, benötigst Du einen Nachweis Deiner Sachkunde - also mindestens die bestandene Prüfung als Versicherungsfachmann. Desweiteren ist eine Gewerbeanmeldung vorzulegen, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt, ein erweitertes "Behördenführungszeugnis", ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ein Auszug aus dem öffentlichen Schuldnerverzeichnis. Dann brauchst Du nur noch die Registrierungsgebühr an die IHK überweisen, und schon kann Deine Registrierung erfolgen.
die Frist für die alte Hasen Regelung ist inzwischen ausgelaufen.
Wenn Du Dich gut auskennst, dann solltest Du wissen was man jetzt zur Ausübung dieses Berufes benötigt. Jetzt komen wir auch schon gleich zu den negativen Dingen: Schnell geht`s nicht und einfach isses auch nicht! Entweder gehst Du zu einer Versicherungsgesellschaft die noch Mitarbeiter suchen und machst dort Ausbildung und die Prüfung oder selber ein Vorbereitungsseminar belegen. Die gibt es als s.g. Online-Seminare mit Präsenztagen - alles eine Kostenfrage. Nebenbei muss man allerdings auch Praxis nachweisen. Ohne Ausbildung/ Seminar keine Chance die Prüfung zu bestehen!
Informationen bekommst Du auch von Deiner IHK oder unter www.vermittlerregister.info