Wie weit muss ich meine Freundin unterstützen, wenn sie Arbeitslos ist?

8 Antworten

Wenn ihr euch im ersten Jahr des gemeinsamen Zusammenlebens nicht freiwillig wirtschaftlich wie finanziell unterstützen wollt,dann bildet ihr noch keine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und dann darf auch dein Einkommen nicht auf ihren Bedarf angerechnet werden !

Erst nach diesem Jahr darf dann das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung anstellen und dann liegt die Beweispflicht auf eurer Seite.

Ihr müsst dann dem Jobcenter glaubhaft machen,dass sich an der Einstellung bzw.Situation nichts geändert hat.

Könnt ihr das nicht und kommt ihr bzw.sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach,dann gibt es keine Leistungen mehr,diese werden dann vorläufig bis zur Klärung eingestellt.

Ihr bleibt dann den ganz normalen Rechtsweg zu bestreiten,dass bedeutet,dass sie zunächst einen Widerspruch gegen diese Leistungseinstellung einlegen kann und wenn das nichts bringt,ggf.vor dem zuständigen Sozialgericht zu Klagen.

Oder sie beantragt selber die Kostenübernahme für eine angemessene Unterkunft.

DanKre1982 
Beitragsersteller
 17.08.2015, 09:18

Danke dir für die ausführliche und hilfreiche Antwort. Ich denke das alles hat sich eh in ein paar Minaten erledigt, denn bei ihrem Studienabschluss und ihrer Einstellung wird sie recht schnell was finden.

Vielen Dank

Solange ihr nicht verheiratet seid und/oder ein gemeinsames Kind habt, bist du nciht verpflichtet, für deine Freundin zu sorgen - auch wenn es das JC gern anders sieht.

Du musst weder deine Finanzen offenlegen, noch die Krankenversicherung zahlen.

Du gibst ihr fürs JC schriftlich, dass du nciht bereit bist für sie zu sorgen und gut ist.

Georg63  16.08.2015, 18:44

Wenn das JC zickt, schreibt sie denen, dass du sie rausschmeißt und sie dringend eine Wohnung benötigt. Sie sucht sich ne billige Bude in der Nähe, mietet die auf Kosten des JC und beantragt gleich noch Einrichtungsgeld 1500 Euro.

Besuchen darf sie dich natürlich so oft und so lange ihr wollt^^

Die sinnvollste und gerechteste Lösung wäre, wenn sie kostenlos bei dir wohnen würde und ihr das JC den normalen Satz für den Lebensunterhalt zahlen würde.

Leider geht das nicht, da das JC dies als Bereitschaft deinerseits sehen würde, freiwillig für sie zu sorgen (einzustehen) (Einstandsgemeinschaft -> Bedarfsgemeinschaft -> Anrechnung)

DanKre1982 
Beitragsersteller
 16.08.2015, 19:08
@Georg63

Über Vorschlag eins haben wir auch schon laut nachgedacht.

Ich komm ja eh schon für alles auf,sehenes aber nicht ein jetzt noch ne Krankenversicherung zu bezaheln in einem Sozialstaat, vgl. Art 20GG

Georg63  16.08.2015, 22:02
@DanKre1982

Leider akzeptiert das JC keine "begrenzte Großzügigkeit" - bei denen gibts nur "alles oder nichts".

Um  die separate Wohnung kommt ihr drum rum, wenn ihr eine Wohngemeinschaft deklariert mit Untermietvertrag.

Voraussetzung - die Wohnung muss dafür geeignet sein, dass sie ein separates Zimmer hat und der Vermieter muss schriftlich zustimmen.

Dann stehen ihr volle Leistungen incl. KV und anteilige Miete und Heizkosten zu.

Ihr dürft kein gemeinsames Konto haben und du m usst schriftlich erklären, dass du nicht für sie einstehen willst.

Auf ihren Konten dürfen keine Zahlungen von dir an sie erscheinen - das kann 3 Monate rückwirkend geprüft werden.


Die Begründung des Gesetzgebers ist, dass unverheiratete Paare nicht gegenüber verheirateten bevorzugt werden sollen. Dabei wird sowohl die genannte Abhängigkeit wegen fehlndender Unterhaltspflicht vergessen, als auch die Tatsache, dass ein verheirateter Arbeitsloser per Familienversicherung kostenlos in die KV kommt.

Also die Frage ist in wie weit ich für sie aufkommen muss. Ich verdine recht gut (ca. 2500€ netto) Sie hat grad ihr Studium beendet und ist zu mir gezogen. Zur Zeit zahle ich Miete und Nebenkosten und was noch alles so anfällt alleine. Da sie sich jetzt arbeitslos melden musste, bzw. Arbeitssuchend wurde gemeint, dass ich nun auch ihre Krankenversicherung übernehmen muss.

Gem. § 7SGB sind wir aber noch keine Bedarfsgemeinschaft, da wir erst 2 Woche. zusammen in meiner Wohnung wohnen. Oder sehe ich das falsch? 

Darüber hinaus will ich wissen ob ich beim Arbeitsamt alles von mir Preis geben muss und ob es Sinn macht mit meiner Freundin ein Vertrag zu schliessen, der beinhaltet, dass wir ausgemacht haben, dass sie 1/3 der Miete und nebenkosten ab Einzug übernimmt. Oder ist ein solcher Vertrag gegenstandslos?Also gegenstandslos auf das AA bezogen und nicht aufs BGB?

Kann ich, der ja evl zu Zahlungen aufgeforder wird als Widerspruchsführer klagen? Oder hat so eine Klage keine Aussicht auf Erfolg? Greift hier dann evtl eine private Rechtschutzverscherung?

Wenn alle stricke reissen....kann den finanziellen Mehraufwand wenigstens bei der Lohnsteuer geltnd machen?

ÜberAntworten würde ich mich freuen.

Kommt auf die Bedingungen an. Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft in gemeinsamer Wohnung seid, dann wird dein Einkommen voll mit eingesetzt zur Berechnung des Unterhalts vom Jobcenter mit eingesetzt.

DanKre1982 
Beitragsersteller
 16.08.2015, 17:23

Fraglich ist ja, ob wir eine Bedarfsgemeinschft sind....vgl. § 7 I Nr.3 a SGB

landregen  16.08.2015, 17:26
@DanKre1982

Ja, das ist fraglich, insbesondere da du überhaupt nichts zu euren Lebensverhältnissen geschrieben hast und ich im Gedanken-Erraten nicht besonders gut bin.

DanKre1982 
Beitragsersteller
 16.08.2015, 19:05
@landregen

Doch hab ich geschrieben, siehe oben!

Wenn ihr zusammen wohnt und laut Amt eine Bedarfsgemeinschaft bildet musst du sie voll mit versorgen soweit dein Einkommen es zu lässt. 

Mein Freund muss meinen kompletten Lebensunterhalt + meine Krankenversicherung zahlen nur weil wir zusammen wohnen. 

Georg63  16.08.2015, 17:33

... er muss nicht ....

frauschmidt123  16.08.2015, 19:44
@Georg63

Muss er. Das Amt zahlt nämlich keinen Cent. 

Georg63  16.08.2015, 21:52
@frauschmidt123

Das sind zwei paar Schuhe. Kein Gesetz verpflichtet ihn, auch nur einen Cent für sie auszugeben, solange sie nicht verheiratet sind, oder ein gemeinsames Kind haben.

Das Sozialgesetz erzeugt hier eine fiese Abhängigkeitsfalle, da versucht wird, die Leistung zu verweigern, obwohl weder Einkommen noch Unterhaltsanspruch besteht.

Der Arbeitslose ist also seinem Partner auf Gedeih und Verderb ausgeliefert oder lässt sich vom JC eine eigene Wohnung bezahlen.

So werden Arbeitslose zur Steuerverschwendung gezwungen.

frauschmidt123  16.08.2015, 22:56
@Georg63

Wenn man einfach eine eigene Wohnung mietet, diese aber nicht nutzt bzw. einfach beim Partner wohnen bleibt, bekommt man erstrecht Probleme. Eine Freundin hat das gemacht, wurde von einem Nachbar verraten und durfte jeden Cent ans Amt zurück zahlen. 

Georg63  17.08.2015, 12:14
@frauschmidt123

Besuch ist nicht verboten - da gibts auch vom JC her keine Einschränkungen. Den Nachbarn hätte ich wegen Stalking angezeigt, da der ja über Monate Protokoll geführt haben muss.

Wo man sich aufhält geht zum Glück niemanden was an - solange man seine Post zeitnah bearbeitet und Termine einhält.