Wie weit darf meine Ex-Frau mit gemeinsamen Kind wegfahren?
Von Berlin .
wie lange darf sie es machen ?
darf sie es machen überhaupt? Ohne mein schriftliches Erlaubnis ?
immer noch mit ihr verheiratet aber seit über ein Jahr getrennt .
mein Kind wohnt bei ihr .
3 Antworten
Urlaub und Tagesausflüge kann sie machen wie sie will, nicht nur in Deutschland sondern überall hin. Ausnahmen gibt es nur wenn eine Reisewarnung ausgesprochen wurde dann nur mit der Erlaubnis des anderen Elternteils.
Und die Dauer ist erstmal Nebensache.
Will sie allerdings umziehen und sei es nur in die Nachbarwohnung dann braucht sie deine Erlaubnis da gibt es keine KM Grenze.
Weigerst du dich aber die zu geben und es gibt keinen wirklichen Grund warum du es verbieten sollst wird es vom Gericht genehmigt. Da hast du normalerweise keine Chance besonders wenn sie mit dem Argument kommt das sie in der Stadt xy einen Job in Aussicht hat. Oder auch wenn sie in einem anderen Ort Familie hat usw.
Gib ihr die Erlaubnis also am besten sofort alles andere ist nur eine Energieverschwendung, sollte der Orts Wechsel im Eigenen Land stattfinden.
Sollte sie ins Ausland ziehen wollen hast du aber gute Chancen das sie nicht gehen kann mit dem Kind (ohne Kind kann sie natürlich machen was sie will, sprich wenn sie das Kind dir überlässt).
Ja darf sie, dein Einverständnis ist nicht nötig.
sie hat Aufenthaltsbestimmungsrecht als Mutter, Sie kann in ganz Dland rumfahren.
Wo steht das?
auch umziehen, Sie hat ein berechtigtes Interesse
und wie lange ? Was ist mit umziehen ? Weil weit ?