Wie viele Speichenreflektoren (Fahrrad) für StVO?
Wie viele von den stäbchenförmigen, weißen Speichenreflektoren muss man an ein Rad anbringen, damit es StVO-konform ist?
An jeder einzelnen Speiche oder reicht auch an jeder 2., 3. oder 4. Speiche?
Bitte mit Quellenverweis. Ich kontte bisher leider nichts finden...
Solche sind gemeint: https://www.lidl.de/de/crivit-speichenreflektoren-36-teilig/p251767
4 Antworten
Laut dem, was ich weiß, brauchst du nur je zwei solcher „Katzenaugen“ in den Felgen. Orangefarbene. Oder aber du hast einen weißen, reflektierenden Ring außen an deinem Fahrradmantel (also der Reifen) dran, dann brauchst du keine orangenen Katzenaugen.
Die sind aber tatsächlich erst seit kurzem überhaupt StVZO-konform - in einigen Internetquellen (z. B. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php, die ich bisher eigentlich für zuverlässig gehalten hatte ...) sind sie noch nicht als zulässig erwähnt ...
2 pro rad reichen völlig aus!
Nur bei den "richtigen" (großflächigen) orangefarbene Reflektoren - es geht hier aber um die dünnen weißen "Röhrchen", die müssen auf jede Speiche ...
Normalerweise an jeder Speiche ein Röhrchen. Hier im § 67der StVZO.
Steht doch drauf: Packung reicht für ein Vorder- oder Hinterrad. Also an jede Speiche eines.
Dass sie für ein Rad reicht, wenn 36 Stück drin sind und ein Rad 36 Speichen sind, ist mir klar. Die Frage war, wie viele man für StVO braucht...
36. Bei korrekter Anwendung (Je ein Reflektor je Speiche) zugelassen.
Es geht nicht um ringförmige Reflektoren oder Katzenaugen, sondern um Stäbchenreflektoren an den Speichen.