Wie viele Jahre Gefängnis stehen auf Mord?

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Strafgesetzbuch

Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

  1. Abschnitt - Straftaten gegen das Leben (§§ 211 - 222) Gliederung. § 211 Mord.

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Mord muss nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches immer mit lebenslanger Haft geahndet werden. Als Mörder gilt unter anderem, wer aus niederen Beweggründen, aus Heimtücke oder zum Verdecken einer anderen Straftat einen Menschen getötet hat. Im Regelfall gilt eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren als verbüßt.

Wird ein Angeklagter zum Beispiel wegen mehrerer Morde oder besonders grausamer Taten verurteilt, kann das Gericht die besondere Schwere der Schuld aussprechen. Dann darf der Täter nach 15 Jahren nicht auf freien Fuß kommen. Das Vollstreckungsgericht überprüft aber danach regelmäßig, ob die Schuld gesühnt ist und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Zusätzlich kann eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um ein so genanntes präventives Element. Voraussetzung ist die Überzeugung des Gerichtes, dass der Verurteilte nach Strafverbüßung weitere Taten begehen könnte. Die Sicherungsverwahrung wird ebenfalls im Abstand von höchstens zwei Jahren vom Vollstreckungsgericht geprüft.

Kommen die Richter im Prozess zu der Überzeugung, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt beispielsweise wegen einer psychischen Krankheit oder Störung schuldunfähig war, müssen sie ihn freisprechen. Gleichzeitig kann es aber eine Sicherungsverwahrung und die Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt anordnen. Eine Entlassung aus dem so genannten Maßregelvollzug ist nur möglich, wenn mehrere Gutachter unabhängig voneinander bestätigen, dass keine Gefahr weiterer Taten mehr besteht.

BlutKeks02  10.07.2011, 18:14

Wer gibt eigentlich ein DH für einen kopierten Text ohne Quellenangabe?

Ich denke im Normalfall LEBENSLÄNGLICH, das wären meiner Meinung nach 25 Jahre!!!!!! Aber die Höhe der Haftstrafe ist immer vom Einzelfall und seinen Umständen abhängig.

Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe, d.h. die Verbüßung der Strafe in einer Strafvollzugsanstalt, kann aber nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden, § 57a StGB, wenn nicht wegen der besonderen Schwere der Schuld des Verurteilten eine weitere Vollstreckung geboten ist oder wegen des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit eine Bewährung noch nicht verantwortet werden kann. Das wird dann i.d.R. alle zwei Jahre wieder geprüft. Zuständig ist dafür eine Spezialkammer beim Landgericht, die sogenannte Strafvollstreckungskammer.

In Deutschland werden die Mörder noch gefordert, in dem man sie nur einige Jahre einsperrt. Meist um die 10-13 Jahre. In der Haft wird aber alles für den Mörder gemacht. Er hat ein gutes Leben im Knast kann Fernsehen, hat seine Privaten Dinge die er braucht, bekommt Therapien und sogar Freigänge. Er soll ja für die Zeit nach der Haft vorbereitet werden. In anderen Ländern steht aber für so eine Straftat, der Galgen oder Elektrischer Stuhl. Wenn es ganz Human zu gehen soll, die Spritze. Aber in Deutschland sind Mörder sehr gerne angesehene Leute. Nach der Haft darf er sogar wieder neben der Familie seines Opfers wohnen. Wähe wenn die Familie etwas dagegen hat. Die werden natürlich nicht mit Samt Handschuhen angefasst. Die kommen gleich in Untersuchungs Haft. Falsche Welt ist das!

maske1  11.07.2011, 00:15

ohoh, da hast du dich aber schwer verhauen....bei mord gibt es immer noch lebenslänglich(dreißig jahre)....das bedeutet aber in der realität, dass derjenige den ersten begnadigungsversuch nach fünfzehn jahren starten kann, diesem wird i.d.r nicht stattgegeben, alle zwei jahre ist dann ein neuer versuch möglich....dennoch entscheidet das gericht mit einer prüfungskommision jeden einzelnen fall....außerdem muss man im knast arbeiten für einen hungerlohn, den man auch im besten fall sparen kann....und ihn am ende der haftzeit ausgezahlt bekommt... bis zum ende einer freiheitsstrafe für mord müssen wiedereingliederungsmaßnahmen durchlaufen werden, die auch erfolgreich abgeschlossen werden müssen, freigang usw....die fälle, die du hier anführst, gibt es leider auch.... und auch fälle, in denen die opfer verfolgt werden....das liegt aber an der korruption in unserem lande, die leider zunimmt, und mörder sind in unserem land ganz sicher nicht angesehen, vielleicht bei der mafia....

Iran666  11.07.2011, 18:45
@maske1

Also, so sehr hab ich mich nun auch nicht verhauen! Ich hab damit noch ziemlich unter-trieben. Auch wenn Lebenslang 15 Jahre Haft bedeutet in Deutschland, so kommen die meisten schon viel früher raus. Und nicht alle Mörder bekommen überhaupt die Höchststrafe. Wie du an dem Fall der kleinen Michelle sehen kannst, hat der Mörder gerade mal 9,5 Jahre Haft bekommen. Und er wird wahrscheinlich schon nach 6 Jahren Haft wieder entlassen! So siehts aus mit dem Deutschem Recht und Morden. http://www.bild.de/news/2009/michelle/daniel-in-6-jahren-frei-10000932.bild.html

Fibonacci  11.07.2011, 20:19
@Iran666

Die BILD sollte man in solchen Fällen nur zitieren, wenn man noch ne weitere Quelle bzg. Hintergrundinformationen bieten kann ;D

Das deutsche Strafrecht sieht bzg. seiner Strafen grundsätzlich Milderungsgründe vor, die möglich sein können. Wenn ein Gericht bei einem Mord solche Milderungsgründe anerkennt, dann hat das einen Grund^^. Den zu wissen würde helfen die auf den ersten und oberflächlichen Blick gesehene Ungerechtigkeit zu verstehen.

Aber all in all würd ich sagen: Gefängnis ist mies und ich wünsche niemandem, dass er da rein muss. 6 Jahre mögen für einen Mord an einem kleinen Mädchen zu wenig sein, aber keiner von uns weiß, was das Gefängnis aus dem Täter machen wird in der nächsten Zeit.

Iran666  11.07.2011, 20:40
@Fibonacci

Hallo Fibo. Natürlich sollte man nicht alles glauben was aus der Quelle der Bild kommt. Aber das ist leider eine Tatsache. Den ganzen Fall und das komplette Urteil kannst du auch Googlen. Dem Mädchen hat er noch alle Zähne im Unterkiefer gezogen und sie qualvoll zu Tode gewürgt. Er ist 19 Jahre Alt und wird nach Jugendstrafrecht verurteilt. Das ist ansich schon ein Hammer. Aber solche Fälle sind ja keine Einzelfälle. Das Netz ist voll mit Gerichtsurteilen, wo Mörder nur wenige Jahre hinter Gittern müssen. Der Staatsanwalt ging in dem Fall Persönlich davon aus, das der Täter höchstens 6 Jahre sitzen wird. Noch ein Artikel über den Fall. http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/moerder-von-michelle-muss-fuer-neuneinhalb-jahre-ins-gefaengnis/1609832.html

Bei Mord lebenslänglich.