Wie viel Raumtemperatur muss ein Vermieter in Geschäftsräumen bieten,wo kann ich mich schlau machen?
Hallo, in unserem Büro ist es ständig kalt, trotz offener Heizung. Wieviel Raumtemperatur muss man haben und ab wann kann man den Vermieter darauf hin weisen. Hat jemand ne Idee wo ich mich schlau machen kann? Das wäre toll...
5 Antworten
Du kannst den Vermieter jederzeit darauf hinweisen, das es Dir zu kalt ist. Bei gewerblichen Mietverträgen gilt Vertragsfreiheit, es gilt was ihr im Mietvertrag vereinbart habt.
Eine genaue Zahl nennt das Mietrecht nicht
(dmb) Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann, teilte der Deutsche Mieterbundes (DMB) mit. Wird die Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius im Winter nicht erreicht, liegt – so der Mieterbund – ein Wohnungsmangel vor. Der Vermieter ist verpflichtet, diesen Mangel abzustellen. Solange dies nicht geschehen ist, kann der Mieter die Miete mindern, das heißt weniger zahlen.
was für Wohnraum gilt - es mag sich aber bestimmt auch auf gewerbliche Nutzung ableiten
Kopiert aus einer Anfrage auf http://www.123recht.net/Mindesttemperatur-im-Buero-__f35755.html:
In der einschlägigen Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) heißt es in § 6 zum Thema "Temperatur am Arbeitsplatz": § 6 (Raumtemperaturen) (1) In Arbeitsräumen muss während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer/Innen gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Satz 1 gilt auch für Bereiche von Arbeitsplätzen in Lager-, Maschinen- und Nebenräumen.
(2) Es muss sichergestellt sein, dass die Arbeitnehmer/Innen durch Heizeinrichtungen keinen unzuträglichen Temperaturverhältnissen ausgesetzt sind.
(3) In Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär- und Sanitätsräumen muss mindestens eine Raumtemperatur von 21 Grad Celsius erreichbar sein.
- Verbindliche Mindesttemperaturen in Arbeitsräumen Hinsichtlich der Mindesttemperaturen enthält die "Arbeitsstätten-Richtlinie Raumtemperatur" (ASR 6 Raumtemperatur) klare Vorgaben. Hiernach hängt die Mindesttemperatur von der Art der Arbeitshaltung (sitzend oder stehend/gehend) sowie von der Schwere der Arbeit ab. Laut Ziffer 3.1 ASR 6 sind vom Arbeitgeber in Arbeitsräumen folgende Mindesttemperaturen zu gewährleisten:
überwiegende Arbeitshaltung Raumtemperatur je nach Arbeitsschwere leicht mittel schwer sitzend + 20 Grad + 19 Grad -- stehend und/oder gehend + 19 Grad + 17 Grad + 12 Grad
Die vorgenannten Mindesttemperaturen sollen während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein.
Ziffer 1.3 der ASR 6 Raumtemperatur definiert die körperliche Belastung dabei wie folgt:
Leicht: Bei ruhigem Sitzen mit leichter Hand-/Armarbeit verbunden mit gelegentlichem Gehen
Mittel: Bei mittelschwerer Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen oder Gehen
Schwer: Bei schwerer Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen
Das stimmt, berührt aber nicht den VM sondern den Arbeitgeber. Denn nur der ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Wie der das löst, ist sein Problem.
Bei einem Gewerbemietvertrag gilt nur als vereinbart, was auch schriftlich im MV fixiert wurde. Streng genommen schuldet der VM nicht mal überhaupt eine Heizung; es gibt ja genügend Gewerberäume, die unbeheizt (und unbeheizbar) sind (Lagerräume, Hallen etc.). Hier wäre im Gespräch mit dem VM eine einvernehmliche Lösung zu suchen; notfalls per Heizlüfter zuheizen.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sagt dazu folgendes:
(1) In Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf
Bei überwiegend sitzender Tätigkeit (wovon ich im Büro ausgehe) gehen diverse Handwerkskammern von 20° Raumtemperatur aus.
Nun ist halt die Frage, warum die Räume zu kalt sind - heizt die Heizung nicht vernünftig, sind die Fenster nicht genügend isoliert, und so weiter.
Der Geschäftsführer sollte hier das Gespräch mit dem Vermieter suchen und versuchen so zu einer Einigung zu kommen, ansonsten bei der zuständigen Handelskammer oder Berufsgenossenschaft mal anfragen, ob die weitere Möglichkeiten sehen wenn der Vermieter sich quer stellt.
Gruß
Viru