Wie viel Hubraum und PS darf ein Mopedauto mit dem Mofakennzeichen haben?
Hallo zusammen,
Das Thema Mopedauto interessiert mich schon seit längerer Zeit! Aber wie ist es möglich so ein Gefährt zuzulassen?
Ich weiß dass das Mopedauto keinen TÜV braucht da es über das „Mofakennzeichen“ läuft. ich dachte aber immer das man dann nicht mehr als 50ccm haben darf ? Was auch Teilweise im Internet steht... Das Moped Auto aber hat weitaus mehr als 50ccm Bis zu 400/500ccm wie ist das möglich dann zählt doch Das Mofakennzeichen gar nicht mehr?! Kann mich da jemand aufklären ich verstehe diese Gesetzeslücke nicht... wie viel Hubraum und Ps darf nun ein solches Gefährt haben mit diesem Kennzeichen ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen Grüßen
3 Antworten
Welche Fahrzeuge darf man mit der Mofa-Prüfbescheinigung nutzen?
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
- Hubraum von weniger als 50ccm
- Einspurig
- Einsitzig
Welche Fahrzeuge beinhaltet der AM-Führerschein?
- Krafträder
- zweirädrige Krafträder
- dreirädrige Krafträder
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Leergewicht: maximal 350 kg
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit: max. 45 km/h
- Hubraum bei Ottomotoren: weniger als 50 ccm
- Leistung bei Diesel- oder Elektromotoren: max. 4 kW
Fahrzeuge mit einem Hubraum von weniger als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h (früher 50 km/h) tragen sogenannte Versicherungskennzeichen (keine Kfz-Kennzeichen).
ich verstehe diese Gesetzeslücke nicht
Es gibt keine Gesetzeslücke. Laut §6 FeV darfst du vierrädrige Fahrzeuge der Klasse L6e fahren:
Klasse AM
(...)
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).
L6e-Fahrzeuge sind in Richtlinie 168/2013 wie folgt definiert:
(7) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist
Je nach Unterklasse ist die Leistung dann noch auf 4 oder 6 kW begrenzt. Somit alles im gesetzlichen Rahmen.
Steht hier ganz gut erklärt:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2018/fahrerlaubnisklasse-am-im-klartext
Die 50 cm³ gelten nicht als Grenze für Fremdzündungsmotoren - ergo Diesel.
Das "Mofakennzeichen" heißt richtig übrigens: Versicherungskennzeichen. ;)
Und nur so als Anmerkung: allein mit der Mofaprüfbescheinigung darf man diese Fahrzeuge nicht fahren, dafür ist FE-Klasse AM im Mindesten erforderlich.