Wie viel Geld darf ich beziehen?

4 Antworten

Ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll , die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag.

Von 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Wenn es also bei 180 Euro Brutto gleich Netto bleiben würde, dann läge der Freibetrag bei 116 Euro und das anrechenbare Erwerbseinkommen bei 64 Euro.

Diese 64 Euro würden dann von deinem Bedarf abgezogen, gibt es dann also weniger vom Jobcenter.

In der Regel 100 € Freibetrag + 20% drüber bis 1500 € (?)

isomatte  26.11.2021, 17:35

Das ist nur teilweise korrekt !

Die 20 % Freibetrag über die 100 Euro Grundfreibetrag gelten nur bis zu 1000 Euro Brutto.

Ab 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto kommen weitere 10 % Freibetrag dazu.

Von 1000 Euro Brutto bis 1500 Euro Brutto und 10 % Freibetrag nur dann, wenn min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden müsste.

Comp4ny  26.11.2021, 21:46
@isomatte

Ahh alles klar, danke für die Aufklärung.

isomatte  26.11.2021, 22:10
@Comp4ny

Bitteschön

Deiner Mutter wird gar nichts abgezogen, wenn Du als unter-25-jähriges Kind mit ihr in einer ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft lebst, sondern in dem Fall Dir.

In 2 Tagen 180 €? Im Monat dann 2.700 €?

Was für ein Job ist das? Von der Beantwortung der Frage hängt im Wesentlichen ab, wieviel Geld angerechnet wird.

Von Experte isomatte bestätigt

Es steht zu vermuten, dass nicht nur Deine Mutter Leistungen nach SGB II bezieht, sondern dass diese auch für Dich gewährt werden.

Dann gilt auch für Dich ... verdienen kanst Du so viel wie Du möchtest - allerdings werden folgend Teile Deines Einkommes auf Deine Bedarfsdeckung angerechnet werden .....

Bedeutet regelmäßig .... die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei - vom Betrag darüber hinaus ( bis zu einem Einkommen von 1000 Euro ) weitere 20%.

https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/freibetragsrechner.html

Bei dem von Dir geschilderten - möglichen Einkommen ( 180 ) ..... würden 64 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet werden ..... diese Summe würde Deine Mutter dann "im nächsten Monat" weniger ausgezahlt bekommen und Du müsstest ihr diesen Betrag weiterleiten.

phunthyme0513 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 15:40

Vielen Dank! Und das teile ich dem Amt dann schnellstmöglich mit, richtig?

wilees  26.11.2021, 15:43
@phunthyme0513

So ist das vorgeschrieben Verhalten nach den Regeln von SGB II.

isomatte  26.11.2021, 17:40
@phunthyme0513

Korrekt

Das solltest Du mit einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung machen, findest Du zum Ausdrucken im Internet.

Wenn das Einkommen dann auf deinem Konto ist, dann als Nachweis über den Zufluss ( Zuflussprinzip ) auch eine Kopie des Kontoauszuges.