Wie viel Geld darf ich beziehen?
Hey miteinander!
Ich habe ein kleines Problem, und zwar habe ich mich gestern für zwei Jobs über ZenJob beworben und wurde auch angenommen. Demnach verdiene ich in zwei Tagen um die 180€. Das Problem ist jedoch, dass meine Mutter Hartz-IV bezieht und ich nicht weiß, inwiefern ihr das abgezogen wird und wie hoch der Anrechnungsfreie Betrag ist. Leider kenne ich mich auf diesem Gebiet kaum aus und hoffe auf nette und aufklärende Antworten. Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Ab der Vollendung des 15 Lebensjahres gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll , die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag.
Von 100 Euro bis 1000 Euro Brutto kommen 20 % und von 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.
Wenn es also bei 180 Euro Brutto gleich Netto bleiben würde, dann läge der Freibetrag bei 116 Euro und das anrechenbare Erwerbseinkommen bei 64 Euro.
Diese 64 Euro würden dann von deinem Bedarf abgezogen, gibt es dann also weniger vom Jobcenter.
In der Regel 100 € Freibetrag + 20% drüber bis 1500 € (?)
Deiner Mutter wird gar nichts abgezogen, wenn Du als unter-25-jähriges Kind mit ihr in einer ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft lebst, sondern in dem Fall Dir.
In 2 Tagen 180 €? Im Monat dann 2.700 €?
Was für ein Job ist das? Von der Beantwortung der Frage hängt im Wesentlichen ab, wieviel Geld angerechnet wird.
Es steht zu vermuten, dass nicht nur Deine Mutter Leistungen nach SGB II bezieht, sondern dass diese auch für Dich gewährt werden.
Dann gilt auch für Dich ... verdienen kanst Du so viel wie Du möchtest - allerdings werden folgend Teile Deines Einkommes auf Deine Bedarfsdeckung angerechnet werden .....
Bedeutet regelmäßig .... die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei - vom Betrag darüber hinaus ( bis zu einem Einkommen von 1000 Euro ) weitere 20%.
https://www.sgb2.info/DE/Service/Freibetragsrechner/freibetragsrechner.html
Bei dem von Dir geschilderten - möglichen Einkommen ( 180 ) ..... würden 64 Euro auf Deinen Bedarf angerechnet werden ..... diese Summe würde Deine Mutter dann "im nächsten Monat" weniger ausgezahlt bekommen und Du müsstest ihr diesen Betrag weiterleiten.
Vielen Dank! Und das teile ich dem Amt dann schnellstmöglich mit, richtig?
So ist das vorgeschrieben Verhalten nach den Regeln von SGB II.
Korrekt
Das solltest Du mit einer ALG - 2 Veränderungsmitteilung machen, findest Du zum Ausdrucken im Internet.
Wenn das Einkommen dann auf deinem Konto ist, dann als Nachweis über den Zufluss ( Zuflussprinzip ) auch eine Kopie des Kontoauszuges.
Das ist nur teilweise korrekt !
Die 20 % Freibetrag über die 100 Euro Grundfreibetrag gelten nur bis zu 1000 Euro Brutto.
Ab 1000 Euro bis 1200 Euro Brutto kommen weitere 10 % Freibetrag dazu.
Von 1000 Euro Brutto bis 1500 Euro Brutto und 10 % Freibetrag nur dann, wenn min. 1 minderjähriges Kind berücksichtigt werden müsste.