Wie und in welche Reihenfolge läuft das mit Anmeldung, TÜV und dem Kenzeichen bei einem Motorrad (125ccm) ab?
Hi, Ich mache zur Zeit meinen Führerschein und wollte gern mal wissen in welcher Reihenfolge das mit dem Anmelden und der Haftpflicht und so abläuft ich mein klar weis ich das man logischer weise erst mal TÜV machen muss aber muss man erst mal Haftpflicht oder erst Anmeldung machen muss ? Und in welchem Preisrahmen bewege ich mich da in etwa bei der Anmeldung meiner Hyosung GA 125 Crouise 2 bei einem ganzjährigen kenzeichen?
3 Antworten
- Zur Anmeldung benötigst Du auf jeden Fall eine EVB-Nummer Deiner Versicherung. Das ist eine Zusage Deiner Versicherung, dass das Fahrzeug vorläufig versichert ist.
- Hat das Zweirad bereits TÜV (weil beispielsweise gebraucht mit TÜV gekauft), sieht das die Zulassungsstelle aus den Papieren. Dann brauchst Du nicht extra zum TÜV.
- Nummernschilder musst Du Dir im Rahmen der Anmeldung natürlich bei Bedarf anfertigen lassen.
- Nach Anmeldung musst Du unbedingt nochmals zur Versicherung, um einen Versicherungsvertrag abzuschließen.
Hi lieber affecool,
falls noch der TÜV gemacht werden muß, holst du dir von deinem Wunschversicherer einen vorläufigen Versicherungsschutz, kurz eVB-Nr. genannt für das Kurzzeitkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen,
welches 5 Tage Gültigkeit hat, erhälst du bei deiner Zulassungsstelle mit den erforderlichen Papieren wie Personalausweis, 7-stelliger Code der eVB-Nr. und Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein)
für die Fahrt zum TÜV!
Anschließend holst du dir vom selben Versicherer eine eVB-Nr. für die Zulassung und meldest dein Krad mit den erforderlichen Papieren an wie Personalausweis, Zulassungsbescheinigungen Teil 1 (früher Fahrzeugschein) sowie Teil 2 (früher Fahrzeugbrief), eVB-Nr. Code für die Zulassung, Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch das Zollamt (früher Finanzamt) mit SEPA-Kontoverbindung, den TÜV-Untersuchungsbericht sowie Bares für die Gebühren und das Kennzeichen.
Gute Fahrt wünscht dir siola55 ;-)
www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
...und natürlich den Krad-Versicherungsantrag nicht vergessen!
Ohne Versicherungsnachweis kannst du das Fahrzeug nicht anmelden.