Motorrad-Verkauf - welche Zulassung für den Übergang, damit Käufer Probefahrt machen kann?

5 Antworten

Kannst Du ummelden auf Ganzjahrekennzeichen oder Saison 03/10, kostet mit Schilder ca 40 EUR

Oder ein Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage, kostet auch ca 50 EUR.

Wann ist die denn HU fällig ???

Nach §10(4) FZV darf man mit von der Zulassungsstelle vorab zugetiltem, ungestempeltem Kennzeichen zur HU (TÜV/DEKRA) fahren oder zur Werkstatt, wenn die Fahrt der Zulassung dient und von der Versicherung erfasst ist.

Nach §9(3) FZV gilt das Saison-Kennzeichen im Abmeldezeitraum als vorabzugeteiltes Kennzeichen.

Wenn jetzt der Zweck der Fahrt der Weg zur Zulassungsstelle ist, wäre das gedeckt. Im Zweifelsfall könnte man sich das ja während der Fahrt wieder überlegen und zurückfahren.

Zu Ähnlichem gibt es übrigends ein Gerichtsurteil, da ging es um "Anlieger frei", Wenn man eine Absicht hat, in der mit "Anlieger frei" gekennzeichneten Strasse etwas zu erlegdigen und es sich nach Einfahrt doch noch anders überlegt, ist die Fahrt trotzdem legitimiert.

Rechtsquellen:

Siehe §10(4) FZV

4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

§9(3) FZV

(3) Auf Antrag wird einem Fahrzeug ein Saisonkennzeichen zugeteilt. Es
besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer
jeweils nach § 8 Absatz 1 sowie der Angabe eines Betriebszeitraums. Der
Betriebszeitraum wird auf volle Monate bemessen; er muss mindestens zwei
Monate und darf höchstens elf Monate umfassen und ist von der
Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Klammern
hinter dem Kennzeichen zu vermerken. Ein Saisonkennzeichen ist auch
Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind, nach
Maßgabe des Absatzes 2 zuzuteilen. Das Fahrzeug darf auf öffentlichen
Straßen nur während des angegebenen Betriebszeitraums in Betrieb
genommen oder abgestellt werden. § 16 Absatz 1 bleibt unberührt.
Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Absatz 4.

... die Saison vorziehen, neues Kennzeichen, ein Monat Steuern und Versicherung, oder eben mit Kurzzeitkennzeichen, meist so 50 EUR für die Haftpflicht-Versicherung und 30 EUR für die Zulassung und die Schilder.

naja entweder auf Privatgrundstück oder aber Tageszulassung ist aber mit ziemlich viel Aufwand verbunden.. 

Machen diese 1 1/2 Monate den Kohl denn fett? 

PS: welche Maschine ist es :D

Borgen 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 12:29

Eine MZ Etz 250.

matheistnich  19.02.2017, 12:31
@Borgen

Dafür bekommste ja wahrscheinlich eh nicht mehr so viel, würde einfach bis zum April warten^^

das Saisonkennzeichen auf März erweitern - 

Borgen 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 12:30

Geht das so ohne Probleme?

peterobm  19.02.2017, 12:34
@Borgen

das muss bei der Zulassungsstelle beantragt werden, ist mit Kosten verbunden 

oder am besten im April verkaufen - da darf gefahren werden

Dann muss der Käufer ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen 

peterobm  19.02.2017, 12:36

und wie ohne Fahrzeugpapiere - das Moped hat Saisonkennzeichen

Lionrider66  19.02.2017, 12:37
@peterobm

Gibt es auch ohne Papiere.   

peterobm  19.02.2017, 12:42
@Lionrider66

http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen

Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung)Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigungbei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen HandelsregisterauszugFahrzeugschein oder Fahrzeugbriefgültiger HU / TÜV (Vorderseite Fahrzeugschein oder Bericht)evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handelnBitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mind. einen Werktag vor der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein muss.

Lionrider66  19.02.2017, 12:44
@peterobm

Versicherung und Perso ja, den Rest hab ich noch nie gebraucht