darf man um diese Uhrzeit noch ein Bad nehmen in einem Mehrfamilien Mietshaus?
7 Antworten
darf man um diese Uhrzeit noch ein Bad nehmen in einem Mehrfamilien Mietshaus ?
Duschen und Baden ist auch nachts erlaubt, nur nicht zu lange:
Duschen nachts nicht erlaubt, MietminderungIDuschen auch nachts erlaubt, Mietwohnung Mietvertrag Duschmöglichkeit in der NachtKann eine Dusche oder Badewanne in einer Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt werden, so kann das eine Mietminderung bis zu einem Drittel der Miethöhe rechtfertigen. Nach einem Urteil des AG Köln gilt dies jedenfalls dann, wenn die Bade- oder Duschanlage die einzige in der Wohnung ist. In diesem Fall sei nämlich die "Gebrauchstauglichkeit" der Wohnung ganz erheblich beeinträchtigt. AG Köln 206 c 85/ 95 Sowohl die Betätigung der Wasserspülung als auch das Duschen und Baden sind rund um die Uhr zulässig. Ist im Mietvertrag etwas anderes geregelt, so ist dies unwirksam. Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Unbegrenzt fließen sollte das Wasser allerdings nicht: In der Nachts darf das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Stark schwankende Wassertemperaturen beim Duschen sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ein Mangel und berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist der Mieter zwar verpflichtet, durch regelmäßige Reinigung und ausreichendes Lüften dafür zu sorgen, dass in der Dusche keine Kalkflecken entstehen und dass es durch die Feuchtigkeit nicht zu Schäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, kommt. Das kann aber nicht bedeuten, dass der Mieter nach jedem Duschen Wände und Fenster abtrocknen muss. Dusche - kann diese vorübergehend nicht genutzt werden und ist diese die einzige Duschmöglichkeit in der Wohnung kann die Miete bis zu einem Drittel gemindert werden. Ein Badezimmer muss vom Vermieter in einem baulichen Zustand überlassen werden, der Feuchtigkeitsschäden ausschließt, die durch ein Duschen in der Badewanne verursacht werden können.
Welche Zeit? Ist gesetzlich Nachruhe oder mietvertraglich etwa zwischen 22 und 6 Uhr Ruhezeit geregelt, gehört es zwar zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache, auch in dieser zeit die Toilette aufzusuchen oder erforderlichenfalls (!), etwa als Schichtarbeiter, sich zu waschen.
Ausgiebige Wannenvollbäder sind da eine ganz andere Hausnummer. Aus dem Grundsatz der Rücksichtnahme in Abwägung der widerstreitenden Interessen gilt: N. h. M. der Gerichte, das das individuelle Wellnessgefühl jenseits von 30 Minuten abgestellt zu verlangen ist, insbes. dann, wenn die Installation, Bausubstanz oder nächtliche Hellhörigkeit andere Mieter um den Schlaf bringt.
G imager761
schau mal wann die frage gestellt wurde ! und dann hieß es ja ( darf man um diese Uhrzeit ) noch ein Bad nehmen in einem Mehrfamilien Mietshaus ?
Die Nutzung Deines Bades gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch Deiner Wohnung. Du musst Dich nur "in Zimmerlautstärke" verhalten.
Um welche Uhrzeit? Steht nicht in der Frage.
Unabhängig davon darfst du natürlich zu jeder Tages- und Nachtzeit ein Bad nehmen oder duschen.
Um** diese** Urzeit ... da gehört die Uhrzeit dazu und nicht erst in einen späteren Kommentar.
Natürlich. Das kann dir keiner verbieten
Doch das kann man ab 22h verbieten.
Was kann man ab 22 Uhr verbieten?? Das Duschen oder Baden? Sicher nicht!
Wo steht das? Hast du schlecht geträumt?
Doch das kann man ab 22h verbieten.
LOL.
So enstehen die Gerüchte und Rechtsirrtümer und sowas wie:
Ich hab da mal gehört... Ich hab da mal gelesen.
Natürlich. Das kann dir keiner verbieten
Jain.
Verbieten nicht, solange es weniger als 30 Minuten sind.
ist das auch keine Ruhestörung wenn im Mietvertrag steht ab 22 Uhr die Zimmerlautstärke einzuhalten ist ?
Was hat das mit Baden zu tun?
schau mal wann die frage gestellt wurde ! und dann hieß es ja ( darf man um diese Uhrzeit ) noch ein Bad nehmen in einem Mehrfamilien Mietshaus ?