Darf ich nackt im Wald spazieren?
Und wenn ja, was passiert wenn Mal andere da sind? Handtuch ums Würstchen legen?
7 Antworten
Möglich ist es. Kann aber, wenn es andere Personen als arg störend finden, wahrscheinlich nach § 183 StGB angezeigt werden, wenn du deinen "Mächtigen" nicht versteckst.
Dafür müsste er seinen Mächtigen bewusst vor anderen entblößen um durch die Reaktion einen Lustgewinn zu erreichen. Ist eher nicht der Fall, wenn er einfach nur nackt rumläuft und die Freiheit genießt.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Ansonsten wirds teuer.
Und viel Spass mit den Insektenstichen.
An deiner Stelle würde ich es im Winter machen.
Solange sich die anderen daran nicht stören und sich beschweren, passiert gar nichts. Nacktheit in der Öffentlichkeit ist nicht grundsätzlich verboten. Solange du keine sexuellen Handlungen ausführst oder bewusst vor anderen ohne Einverständnis zum Lustgewinn dein Geschlechtsteil entblößt und präsentierst, ist daran nichts strafbar.
Wenn sich aber Leute daran stören, kann es zur Ordnungswidrigkeit (keine Straftat) werden, aufgrund von:
§ 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Solange du alleine bist. Sonst könnte sich jemand daran stören. Ziehe eine Short an, dann kann sich niemand daran stören und ist auch schön luftig.
Denke dann fällt das unter §183a STGB, bin mir aber nicht sicher. Würd ich an deiner Stelle schlicht und ergreifend googeln.
Nein, §183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) setzt nur sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit unter Strafe. Nackt durch den Wald laufen ist keine sexuelle Handlung.