Mehrseitige Dokumente anfechtbarer als einseitige?
Hallo Community,
ich bin gerade eine Vereinbarung am aufsetzen, und hätte eine wichtige Frage.
Und zwar würde ich gerne wissen, ob einseitige Dokumente weniger anfechtbar sind als zwei- bzw. mehrseitige?
Ich habe einen langen Text zu schreiben, der wohl eine Seite übersteigt. Jedoch möchte ich die Schrift auch nicht verkleinern, damit alles gut lesbar ist.
Da ich mich mit sowas nicht auskenne, und zugegebenermaßen leicht paranoid bin, interessiert mich, ob bei zweiseitigen Dokumenten die andere Partei nicht irgendwann behaupten könnte, die erste Seite wurde nach Unterzeichnung ausgetauscht oder was weiß ich was, nur um aus der Vereinbarung raus zu kommen.
Ich will einfach nur eine faire, aber auch bombenfeste Vereinbarung schließen. Für jede Hilfe wie ich eine mehrseitige Vereinbarung rechtssicher mache, wäre ich sehr dankbar.
VG, 1Jack1
4 Antworten
Wenns nur 2 Seiten sind: Doppelseitig drucken.
Mehr Seiten: Jede Seite (bei doppelseitigem Druck jede Doppelseite am Ende) unterschreiben und in den Text schreiben, dass die Gültigkeit nur bei Unterschrift auf jedem Blatt gültig ist.
Oder: Blätter zusammenheften und mit Unterschriftssiegel versehen - wie Notar
Entweder Du machst eine Öse an das Dokument oder noch einfacher: Wenn es sich um zwei Seiten handelt, dann lasst den anderen einfach auf jeder Seite unterschreiben.
"Leicht paranoid". Nette Untertreibung.
Was hältst Du davon, es so zu halten wie bei der Telefonrechnung? Da steht auf jeder Seite "Seite Nr. .... von ... Seiten" (oder sinngemäß).
Wenn Du ganz sicher sein willst, lasse sowohl Original als auch die Kopie von einem Notar beglaubigen. Kostet so weit ich weiß nur ein paar Euro die Beglaubigung.
Dann hat er keine Chance mehr irgendwas zu sagen. Er hat ja eine beglaubigte Kopie des Originals bekommen. So lange du nichts an dem Original geändert hast, außer vielleicht Lochen, aber das kann Dir der Notar sagen.
Mach“s so wie die Profis: Lochen, Schnur durch, verknoten. Knoten siegeln. Oder Seiten fächern, knicken, heften, siegeln.
Das mache ich auch. Jedoch würde das, in dem Beispiel mit dem Vorwurf es wurde ausgetauscht, damit nichts belegen. Ich lasse ihn auch unterzeichnen dass er eine Kopie erhalten hat, die er selbstverständlich auch bekommt. Aber selbst da könnte er ja sagen, es wurde was getauscht und sein Exemplar ist "leider" abhanden gekommen.