Wie schwer darf mein Boot + Trailer denn jetzt sein (Klasse B)?

5 Antworten

Nebenher, Du kannst auch mit gebremsten Anhänger im Salzwasser slippen. Nur musst Du dann die Bremsen sofort mit genug Süßwasser spülen. So richtig spülen, sonst fressen die sich fest.

Das habe ich schon herausgefunden. Mit B darf man bis 750 kg oder über
750 kg wenn Zugfahrzeug + Anhänger 3,5t nicht überschreiten.

Dann hast du schon richtig rausgefunden, was du mit Klasse B fahren darfst.

Alles andere hängt jetzt vom tatsächlichen Gesamtgewicht des Boots (mit allem Zubehör) und des Anhängers ab.

Für die Anhängelast des PKW zählt nämlich nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern das tatsächliche Gewicht.

Wenn alles zusammen maximal 750 kg wiegt, dann kann man es grundsätzlich ungebremst fahren. In deinem Fall darf das Gesamtgewicht auf Grund der Anhängelast ungebremst des PKW aber nur 600 kg betragen.

Liegt es darüber, dann brauchst du doch einen gebremsten Anhänger. Denn die Anhängelast gebremst des PKW ist wesentlich höher.

Viele Grüße

Michael

erstmal darfst du die 3,5 ton zuläss.Gesamtgewicht Auto plus Trailer nicht überschreiten.dann glaub ich kaum das du mit 600 kg klar kommst boot plus AB,schlauchboot ja festrumpf nicht

onkelin1988 
Beitragsersteller
 31.08.2016, 15:10

Das wird auch sicher schwierig, wenn ich sowieso nur 600-750 kg ziehen darf :)

Woher nimmst du diese Einschätzung? Ich habe bspw. schon mit dem Besitzer von einem Glastron GFK Motorboot Länge 4,5m Breite 1,7m Baujahr 1976 mit 60PS Mercury Aussenborder gesprochen. Der zieht das Boot auch mit nem Hyundai i30 (Anhängelast 550 kg) - also wiegt das Boot plus Motor plusTrailer ja nicht mehr als diese 550 kg?

wollyuno  31.08.2016, 15:26
@onkelin1988

woher ich die einschätzung nehme,mein boot war schwerer

Du kannst einen Smart fahren der jetzt übertreiben gesagt 500kg wiegt, ein Boot plus Trailer ziehen mit max. 3t
D.h. deine Gesamtlast darf maximal 3,5 T sein!

onkelin1988 
Beitragsersteller
 31.08.2016, 14:07

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Die Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines Anhänger hinter sich her ziehen darf. Die Zulässige Gesamtmasse des einzelnen Anhängers bzw. der einzelnen Anhänger ist hierbei nicht maßgebend, es gilt der maximal zulässige Wert den das Zugfahrzeug laut der Fahrzeugpapiere ziehen darf (Siehe O1 ungebremst und O2 gebremst) laut Fzg.-Schein NEU = grün
"

Scheinbar geht das ja nicht. In den Papieren steht einmal, was ich ungebremst ziehen darf (ist nie mehr als 750 kg) und was ich gebremst ziehen darf. Deshalb muss ich mich doch nach der Änhängelast richten, wenn ich das so lese?

Oder hier:

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In Ihren Papieren steht z. B. ungebremst 500 kg

Darf ich dann einen 750 kg Gesamtgewichtanhänger ziehen? Antwort: Ja!

Der 750 kg Anhänger hat in der Regel ein Eigengewicht von ca. 100 kg.

Somit hängt an Ihrer Anhängerkupplung ein Gewicht von 100 kg. Sie dürfen also noch 400 kg Ladung aufnehmen, bis Ihr Wagen ausgelastet ist.

Weder das Gesamtgewicht noch die Größe des Anhängers spielt eine Rolle für die Entscheidung, ob Ihr Wagen den Anhänger ziehen darf oder nicht.

Einzig und allein das "Eigengewicht" des Anhängers ist maßgebend.

Leergewicht des Anhängers - 100 kg

plus Ladung                              - 400 kg maximal 
======================================
Anhängelast                             - 500 kg laut Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs ungebremst.

"

19Michael69  31.08.2016, 16:27
@onkelin1988

Deine Frage war ja nach der möglichen Kombination PKW und Anhänger.

Die Antwort war aber rein auf die Fahrerlaubnis bezogen.

Das Beispiel mit dem Smart wäre rein "führerscheintechnisch" erlaubt, in der echten Praxis aber unmöglich.

Daher die Verwirrung.

Gruß Michael

Bin nicht ganz sicher, aber ich glaube, mit B darfst Du gar nicht mit Anhänger fahren. Ansonsten: Gesamtlastlimit 3,5 t

onkelin1988 
Beitragsersteller
 31.08.2016, 14:01

Das habe ich schon herausgefunden. Mit B darf man bis 750 kg oder über 750 kg wenn Zugfahrzeug + Anhänger 3,5t nicht überschreiten.