Ist es grundsätzlich verboten ein Schlauchboot aus brandschutztechnischen Gründen in einer Tiefgarage abzustellen, Der Stellplatz ist mein Eigentum.?
Ich hatte ein grösseres Sportboot auf meinem Tiefgaragenstellplatz auf einem Hänger abgestellt. Das Boot habe ich verkauft weil mir das Handling zu schwer wurde. Nun habe ich mir ein Schlauchboot gekauft und auf dem selben Platz abgestellt. Gestern habe ich von der Hausverwaltung einen Brief erhalten, dass ich aus brandschutztechnischen Gründen das Boot zu beseitigen habe, da es aus brennbaren Materialien besteht. Ich denke das vorhergehende Boot war aus GFK ( Glasfaser verstärkter Kunststoff ) und ist somit genau so brennbar wie das jetzige Schlauchboot. Streng genommen dürften dann auch keine Autos abgestellt werden, denn die Reifen sind ja auch brennbar, oder ?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Karl
7 Antworten
Das verstößt gegen Baurecht. Garagen (auch Tiefgaragen) werden genehmigt, für das Abstellen von Kfz nicht für andere Dinge.
Ich bin nicht der Verursacher, sondern nur der Bote. Du kannst meine Antwort jetzt gut oder schlecht finden. Diskutieren kannst du sie nicht.
Hallo.
Der Vermieter wird sich auf die AGB verweisen.
Dann hattest Du halt Glück, dass es keine Beschwerde gab wegen des nicht "handelbaren" Bootes.
Natürlich darfst Du dort außer einem PKW nichts anderes parken.
.... dann schaue bitte einfach in Eure Bauordnung. Bei uns darf dort nicht einmal ein Stahlschrank stehen, so jedenfalls die Spielregeln.
Der Grund, den die Hausverwaltung anführt ist Blödsinn. Autos sind auch brennbar.
Ein Motorboot ist doch auch ein KFZ ?