Wie schreibe ich eine Beschwerde an die Deutsche Bahn?
Meine Freundin und ich sind mit zwei Fahrrädern in den Zug gestiegen und hatten keine Fahrkarte, da wir gerade noch so rechtzeitig da waren. Die Schaffner haben uns noch nicht mal zugehört, wurden sehr unfreundlich und wollten uns noch nicht einmal die Fahrkarten verkaufen (Fahrkarten kann man auch bei denen kaufen). Wie schreiben wir jetzt einen höflichen Brief, der aber zeigt, dass wir nicht berreit sind, 80,- pro Person zu zahlen?
Liebe Grüße.
7 Antworten
Schreib einfach ein netten Brief an die Fahrpreisnacherhebung. Info kannst du dir unter www.db-fahrpreisnacherhebung holen. Da ist auch ein Kontaktformular hinterlegt. Es kommt auch immer drauf an auf welcher Strecke du gefahren bist. Hast du dich innerhalb eines Verkehrsverbundes bewegt, kann man im Zug keine Tickets kaufen. Ein Versuch ist es Wert aber mach dir keine große Hoffnung. Erwähne dein Alter und tu bisschen auf doof. Sei aufjedenfall nett in der Formulierung. Kunden die gleich motzen, bekommen keine Kulanz (nur zur Info) Bekommst du da eine Ablehnng, ist die letzte distanz kundendialog@bahn.de . Aber wie gesagt es muss auf eine DB Strecke gewesen sein.
Und noch ein kleiner Hinweis: Es gibt auf einigen Strecken (auch Privatbetreiber), deren Zugbegleitpersonal zumeist keine Möglichkeit mehr haben überhaupt eine Fahrkarte zu erstellen. Da dies "eh" nicht gestattet und erlaubt ist. (In Verkehrsverbünden, als auch nach dem DB-T)
PS: Der Fernverkehr wird hier nicht berücksichtigt.
Eine Gegenfrage an den Fragesteller:
Wenn keine Schaffner im Zug gewesen wäre, dann wären sie bis zum Zielbahnhof gefahren, dort eigenständig zum Automaten gegangen um dort nachzulösen ???
>>> Ich mag Ihnen wirklich nichts böses, jedoch bezweifel ich dies.
Bitte beachten: Man zahlt für die Dienstleistung (Beförderung) und nicht für die Kontrolle an sich.^^
LG =)
Man kann im Nahverkehr weiterhin Tickets kaufen. Es gibt aber regionale Unterschiede. Zum Beispiel kannst du im Zug Hamburg - Rostock Fahrkarten im Zug kaufen. In Bayern geht das zum Beispiel nicht mehr. Und wenn ich jetzt alle Verkehrsverbünde und Ihre Besonderheiten aufschreibe hier, dann reicht die Seite nicht aus. Im RMV darf man keine Tickets im Zug verkaufen, weil die in der Regel keine Verbundtickets im Zug verkaufen. Ich weiss aber, dass die das als ausnahme machen. Die Frage hier war ja, wie Sie es versuchen kann es nicht zu zahlen und diese Antwort hab ich gegeben. Natürlich kann man in einzelnen Verkehrsverbünden auch Tickets im Zug kaufen. Aber es sind nicht wirklich viele. Sollte wirklich mal ein Automat kaputt sein, wird in der Regel eine Fahrpreisnacherhebung mit einem bestimmten Code ausgestellt. Die Prüfung erfolgt später, wie du gesagt hast. Aber ich finde das nicht relevant zum Thema.
Werdet ihr zahlen müssen.
schreib an die Bild-Zeitung, die wird das für Euch gross an die Öffentlichkeit bringen!
D.h. Schwarzfahrer an den Pranger stellen ? =)
Dann müssen sie aber immer noch 80,00€ zahlen.
Die haben ja auch sonst nix zutun ;0)
Hey ihr, tut mir Leid, wenn ich im Moment nicht gerade rosig gestimmt bin und etwas unhöflich antworte. Ich verstehe nur nicht, wieso mir jeder sagt, dass es nichts bringt. Ich möchte doch einfach nur eine Antwort, ob der Brief mir nun weiter hilft oder nicht. Versuchen möchten wir es auf jeden Fall. Liebe Grüße.
Natürlich kannst du es versuchen, aber es wird nichts..... , na, ich lasse das. Ich informiere dich, dass in der Schweiz sämtliche Regionalzüge ohne Zugpersonal verkehren. Der Kauf einer Fahrkarte vor dem Einsteigen ist zwingend, sonst kostet es bei einer allfälligen Kontrolle 80 Franken (etwa 60 Euro).
Zugbegleiter dürfen keine Fahrradtickets in der Bahn verkaufen. Viele tun es jedoch aus Kulanz, wenn man ihnen die Situation schildert. Sie dürfen es allerdings nicht. Also wird ein Widerspruch ziemlich ausgeschlossen sein.
Und wie man einen Brief schreibt = Man nimmt einen Zettel, einen Stift und malt Buchstaben in sinnvoller Reihenfolge aufs Papier.
Liebe Grüße
Meinst du da wäre sie selber nicht drauf gekommen? Es geht um Formulierungen.
Ist mir schon klar, aber wirklich höflich ist sie zu den Usern ja nicht gewesen. Und wenn sie vorher nachgedacht hätte und mal gelesen hätte, was die anderen schreiben... Ein Widerspruch ist sinnlos. Das liegt auf der Hand.
Hat aber schon mehrfach funktioniert :)
Hat nur in den seltensten Fällen funktioniert.
Hallo zusammen.
Wollte nur kurz etwas genauer auf die Antwort eingehen. Und nein, vorab schon mal zur Info: Nichts ist irgendwie bös gemeint.
ZITAT:
" Es kommt auch immer drauf an auf welcher Strecke du gefahren bist. Hast du dich innerhalb eines Verkehrsverbundes bewegt, kann man im Zug keine Tickets kaufen."
Mit allem Respekt, dies ist irrelevant !
Im NAHVERKEHR (!) gilt grundsätzlich: Einstieg NUR mit gültiger (d.h. auch entwerteter Fahrkarte). Ohne "Wenn" und "Aber".
Einzige Ausnahme: Am Einstiegsbahnhof gibt es keinen Fahrausweisautomaten bzw. Fahrkartenschalter. (Dann hat ja logischerweise, der Reisende keine andere Möglichkeit/dies ist jedoch NUR auf vereinzelten Nebenstrecken der Fall)
Bei einer Störung des Fahrausweisautomaten, wird ebenfalls ein erhöhtes Beförderungsentgelt erfasst, jedoch mit dem Zusatz, dass eine Prüfung noch erfolgt. D.h. auch hier könnte man lt. Richtlinie vor Ort keinen Fahrausweis verkaufen. (Erst später)
Gleiches gilt in Verkehrsverbünden als auch auf reinen Strecken des DB-T.
Zitat:
"Hast du dich innerhalb eines Verkehrsverbundes bewegt, kann man im Zug keine Tickets kaufen."
Dieses ist auch nicht ganz richtig.
WENN der Fahrgast am Abfahrtbahnhof keine Möglichkeit hat, sich einen Fahrausweis zu erwerben, dann kann er sehr wohl im Zug (ohne gesonderte Aufforderung des Personals) sich eine Fahrkarte nachlösen.
Und JA: Auch innerhalb von Verkehrsverbünden gibt es meist solche gesonderten Klausen.
Quellen:
Viele.
U.a. Die EVO nach §12 - §14.
Beförderungsbestimmungen der DB AG;
& die Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsverbünde sinngemäß (wenige Ausnahmen bleiben davon unberührt).