Wie schnell darf man auf einem Radweg/öffentlicher Park fahren? Gibt es da Richtlinien?
Gibt es da Richtlinien?
6 Antworten
Dazu aus der StVO:
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.
(2) (...)
(2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Diese Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge, also auch für Fahrräder. Die allgemeinen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (z.B. 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften) hingegen gelten nur für Kraftfahrzeuge. Sofern also die oben zitierten Vorschriften nicht dagegen sprechen, darf man mit Fahrrädern innerhalb geschlossener Ortschaften auch schneller als 50 km/h fahren.
Hingegen gelten alle durch Verkehrszeichen ausdrücklich angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen auch für Fahrräder, so etwa auch das rechteckige, blaue Zeichen "Verkehrsberuhigter Bereich". In einem solchen Bereich dürfen auch Fahrräder nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Im übrigen muss auf Wegen, die durch mehrere Verkehrsarten genutzt werden dürfen, der "stärkere /schnellere" Verkehrsart immer besondere Rücksicht auf den "schwächere / langsamere " Verkehrsart nehmen, also z.B. Radfahrer auf Fußgänger, Mofas auf Radfahrer usw.
Im übrigen muss auf Wegen, die durch mehrere Verkehrsarten genutzt werden dürfen, der "stärkere /schnellere" Verkehrsart immer besondere Rücksicht auf den "schwächere / langsamere " Verkehrsart nehmen
Konkret: Zum Gehweg mit "Radfahrer frei" heißt es in der StVO:
"Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren."
Beim gemeinsamen Geh- und Radweg heißt es:
"Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."
Ansonsten: Allumfassende Antwort von JotEs.
Top Antwort, dem ist nichts hinzuzufügen. Daumen hoch
Du musst dich anpassen wenn Fußgänger oder andere Radler dir entgegen kommen du darfst so schnell fahren das du auch jeder Zeit ohne Probleme anhalten kannst.
Hallo hier Doc,
wer misst die Geschwindigkeiten die Radfahrer in einem Park oder woanders fahren. Ich denke das tut niemand. Es herrscht ja so schon Personalmangel bei den Geschwindigkeitskontrollen.
Das bedeutet auch, daß keiner behaubten kann man wäre zu schnell. Es kann sein das man seine Geschwindigkeit nicht angemessen berechnet hat und ein Unfall passiert ist. Aber wer dann behauptet man sei zu schnell gefahren der soll das mal beweisen.
Allerdings kann man sich bei einem Unfall in einem Park nicht vor der Verantwortung drücken. Es muss geregelt werden. Allerdings ist es zuweilen nicht einfach ohne einen Rechtsbeistand diese Sache zu bewerkstelligen.
Beste Richtlinie ist, seine Geschwindigkeit immer so anzupassen, daß kein Unfall passieren kann. Ein Park ist kein Terrain um schnell zu fahren. Das macht man auf der Straße.
Dann fragen sich die Autofahrer wieder, darf man mit Rennrädern die Straße benutzen. Ich sage aus Verantwortung heraus JAAAA!!!
Doc
Auf einem Radweg gibt es keine vorgegebene Höchstgeschwindigkeit, sondern Du kannst theoretisch so schnell fahren, wie Du willst, musst aber natürlich Rücksicht nehmen auf andere Radfahrer.
Falls das Radfahren im Park überhaupt erlaubt ist, dann musst Du dort allerdings Rücksicht auf die ja sehr viel langsameren und auch unberechenbareren Fussgänger nehmen, die plötzlich mal stehenbleiben können, nicht unbedingt immer nur geradeaus laufen und auch kein Handzeichen geben beim "Abbiegen".
Wie schnell kannst Du denn fahren?
Auch auf dem Radweg, musst Du jederzeit, bremsbereit sein.
Ich glaube in ner 30iger zone solltest Du Dich auch daran halten.
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen, glten, ja für alle Verkehrsteilnehmer und spezielle Schilder für Radahrer gibt es nicht.
Also gilt das was auf dem Schild steht. Der Radweg markiert nur die Fahrzone für Radfahrer.
OK, war mir auch nicht ganz klar ob das Verkehrschild (z.B. 30Zone) nur für die Verkehrsteilnehmer gilt, die auch die Fahrbahn der Autos benutzen.
in der ebene so ungefähr 52... so schnell fahr ich aber nicht auf dem radweg, zwecks Bremsbereit, umsicht etc. eher so 40