Wie prüft Allianz ob es wirklich gestohlen wurde?
Hallo ich wollte mir ein hoverboard holen und sehe neben bei ein zuzatz Angebot Allianz geräteschutz inkl Diebstahl Schutz aber wie wollen die sichergehen dass es wirklich gestohlen wurde und ich es nicht einfach sage um zwei zu haben das verstehe ich nicht
8 Antworten
Der Anspruchsteller hat zu beweisen, ggf. mit Hilfe der Polizei, kann er das nicht, gibt es auch nichts.
Schummelt er und es kommt raus, gibt es auch nichts, nur vom Staatsanwalt gibt es in diesem Fall etwas.
Es muss mindestens Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Das kann man natürlich auch, wenn nichts gestohlen wurde. Dann ist es aber nicht nur Versicherungsbetrug sondern auch Vortäuschen einer Straftat etc.
Das kann der Versicherer nicht wirklich kontrollieren. Aber um Missbrauch zu verhindern, wird bei Diebstahl grundsätzlich das Aktenzeichen der Polizei verlangt.
Manches "gestohlene" Fahrrad wurde so schon wieder gefunden.
Ohne Kopie der polizeilich aufgenommenen Diebstahlanzeige mit Aktenzeichen oder Tagebuchnummer bleibt der Versicherer leistungsfrei.
Man schließt Versicherungen gegen existenzbedrohende Risiken ab, also Gegegenheiten bei denen man im Schadenfall mit 5-, 6- oder 7-stelligen Schuldenbergen darsteht. Hoverboarrds gibt es für unter 300,- €, diese fallen also nicht in die Kategorie "existenzbedrohend".
(Wohnungseinbruch-)Diebstahlschutz besteht auch bereits über die Hausratversicherung.
Den Diebstahl müsstest bei der Polizei anzeigen den Nachweis dass Täter nicht ermittelt werden kann will die Versicherung.
Ein Verbrechen anzuzeigen was nicht stattgefunden hat ist strafbar. Dazu käme zusätzlich der Versicherungsbetrug als weitere straftat