Wie prüfen Berufsunfähigkeitsversicherer die korrekte Besntwortung der Gesundheitsfragen im Leistungsfall?
Hallo,
kann mir jemand sagen, wie eine Überprüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei den Gesundheitsfragen aussieht, wenn die Berufsunfähigkeit eintritt und bei der Versicherung Leistungen angefordert werden?
Werden grundsätzlich nur die behandelnden Ärzte der letzten Jahre befragt oder werden auch weitere Maßnahmen ergriffen, wie eine Dokumentenanforderung gegenüber der Krankenversicherung für die Einsicht von Krankenhausaufenthalten und sonstigen Behandlungsverläufen oder kann auch eine Patientenquittung der kassenärztlichen Vereinigung angefordert werden?
4 Antworten
Es können alle angefragt werden, natürlich nur mit entsprechender Schweigepflichtentbindung durch den Kunden/Patienten.
Wenn er keine Schweigepflichtentbindung erteilt, wird der Leistungsantrag nicht weiter bearbeitet.
Im Leistungsfall wird selbstverständlich auch geprüft, ob du im ANTRAG korrekt die Fragen beantwortet hast. Warst du also VOR dem Vertrag bei einem Arzt und hast es verschwiegen, ist der Versicherer von der Leistung frei.
Im Antrag hast du deine behandelnden Ärzte (sogar über den Tod hinaus) von der Schweigepflicht befreit. Auch deine Krankenkasse ist verpflichtet ,Auskünfte zu erteilen.
Deine Krankenkasse weiß es. Und die gibt auch Auskunft.
Über deine Sozialversicherungsnummer bist du immer zu identifizieren
Ich bin Schüler und bei meinen Eltern familienversichert. Hab ich trotzdem eine Sozialversicherungsnummer?
Was passiert, wenn ich mich selbst versichern will, wenn ich anfange zu arbeiten und die Krankenkasse wechsle?
Deine Sozialversicherungsnummer steht schon fest, seitdem du geboren bist.
Wenn du bereits eine meldepflichtige Krankheit hast, musst du das auch angeben. Jeder versuch das zu verschleiern, führt später unweigerlich dazu, dass die Leistung verweigert wird. da kannst du dir das Geld sparen.
Ich habe eine soziale Phobie nicht angegeben, jetzt bin ich aber an einer bipolaren Störung mit schwerem Verlauf erkrankt. Wäre die soziale Phobie als Bagatellerkrankung als gefahrenerheblicher Umstand anzeigepflichtig gewesen? Von einer sozialen Phobie kann man ja eigentlich nicht berufsunfähig werden…
KEINE psychische Beeinträchtigung ist für eine BU irrelevant. Damit könntest du ja jederzeit deine BU selbst herbei führen, indem du z.B. einfach deine Medikamente weg lässt..
Den Antrag auf eine BU-Versicherung kannst du dir sparen. Selbstverständlich wird das auch festgestellt.
@DerHans Was ist, wenn man einen Arztbesuch selbst bezahlt hat? Dann weiß ja die KK davon nicht und die BUV kann das auch nicht herausfinden, oder?
Im Leistungsfall wirst du über deine RV-Nummer identifiziert. Und eine Falschaussage führt dazu dass der Vertrag vom Beginn an aufgehoben wird. Die gezahlten Beiträge sind verloren.
Ich denke mal, eine evtl. Obliegenheitsverletzung bzw. eine Überprüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bei den Gesundheitsfragen ist das kleinere Übel.
Der Streß kommt mit den vielen Gutachten und ein Gutachten jagt das andere, bis der Antragsteller mürbe wird. Da spielen eigentlich die vorher beantworteten Gesundheitsfragen nur noch eine untergeordnete Rolle...
Gruß einer betroffenen BU-Rentenantragstellerin
PS: vom Antrag bis zur Auszahlung der ersten BU-Rente sind bei mir durch diese wahnsinnige Anzahl der div. Gutachten über 6 Monate vergangen :-(((
Jeder Behandler und deine Krankenkasse wird befragt. Es der nicht aufzutreiben musst Du den Nachweis erbringen. Tust Du das nicht gibt es kein Geld.
Woher weiß der Versicherer bei welchen Ärzten ich war?