Berufsunfähigkeit wird angerechnet?
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich habe seit Jahren eine BU mit 500€ BU Rente von einem langjährigen Freund meiner Eltern damals verkauft bekommen. Die Betreuung meiner Versicherungen findet auch über ihn statt. Nun ist folgendes passiert:
Der neue Freund meiner Schwester ist seid Jahren freier Versicherungsmakler und sagte mir, dass eine BU Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird und ich für eine BU seit Jahren bezahle, von der ich nie etwas sehen werde.
Mein Berater, der Freund meiner Eltern, sagte mir damals und rechnete mir noch vor, das ich bei Berufsunfähigkeit das was ich vom Staat bekomme, mit der BU Rente addiert wird. Nun bin ich ein wenig durcheinander und würde gerne den Gesetzestext dazu finden, um mir selbst ein Bild zu machen. Das hatte sich aber nicht so einfach über Google dargestellt wie ich dachte. Nun hoffe ich, hier vielleicht das Gesetzesbuch mit dem passenden § genannt zu bekommen.
Zudem weis ich nun nicht, ob ich eine Chance habe, meine sinnlos und umsonst bezahlten Beiträge wieder zurück zu bekommen, denn die Beratung die ich bekam, ist sofern eine Anrechnung der Fall sein sollte, wohl falsch und schlecht gewesen.
Vielen Dank und viele Grüße
Andy
6 Antworten
Hallo Salsero1986,
um dir eine vernünftige und auch richtige Antwort zu geben, meine 2 Fragen vorab hierzu: Wann hast du denn deine private BU-Rente abgeschlossen und bis zu welchem Endalter läuft denn dein BU-Vertrag?
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Hey Salsero,
hier noch ein Link von der DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund) mit Infos zur Grundsicherung wg. der Anrechnung von div. Einkommen:
wie z.B.:
Zum berücksichtigungsfähigen Einkommen, welches auf die Grundsicherung angerechnet wird, gehören etwa:
**Erwerbseinkommen (auch aus Nebentätigkeiten) aus einer abhängigen Beschäftigung oder aus einer selbstständigen Erwerbstätigkeit,
Renten (auch aus dem Ausland) und Pensionen. Hierzu gehören Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung, von berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen, aus privaten Rentenversicherungen oder Leistungen aus einer Riester-Rente sowie Pensionen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, etwa als Bundes-, Landes- oder Kommunalbeamter oder Soldat.
Wohngeld,
Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten,
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (auch aus Wohnrechten, Nießbrauchrechten oder Ähnliches),
Kindergeld,
Zinsen oder sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen.*
Nicht zu berücksichtigen sind im Wesentlichen Leistungen mit Entschädigungscharakter, wie beispielsweise:
- Leistungen nach dem Kindererziehungsleistungsgesetz, Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz, (Kriegsbeschädigtengrundrente) beziehungsweise sonstige Leistungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bis zu deren Höhe, Leistungen der Pflegeversicherung, Erziehungsgeld (Sockelbetrag von 300 Euro)*
Ich habe seit Jahren eine BU mit 500€ BU Rente von einem langjährigen Freund meiner Eltern damals verkauft bekommen.
Dieser Freund hat seinen Job nicht richtig gemacht, denn von einer Rente von 500,- € wirst du kaum leben können. Die BU-Rente soll das Nettoeinkommen abdecken!
Der neue Freund meiner Schwester ist seid Jahren freier Versicherungsmakler und sagte mir, dass eine BU Rente auf die Grundsicherung angerechnet wird und ich für eine BU seit Jahren bezahle, von der ich nie etwas sehen werde.
Na klar. Gilt als Einkommen i.S.v. SGB II und SGB XII.
Mein Berater, der Freund meiner Eltern, sagte mir damals und rechnete mir noch vor, das ich bei Berufsunfähigkeit das was ich vom Staat bekomme, mit der BU Rente addiert wird.
Wenn du nach dem 01.01.1961 geboren wurdest hast du keinen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente der Deutschen Rentenversicherung. Und auch eine Erwerbsminderungsrente bekommen man nicht so leicht. Denn wer berufsunfähig in seinem zuletzt ausgeübten Beruf ist (Definition einer privaten BUV) ist noch lange nicht außerstande für mind. 3 Stunden täglich irgendeiner Tätigkeit am Arbeitsmarkt nachzugehen (Definition der vollen Erwerbsminderung der Deutschen Rentenversicherung).
Merkst du was? ^^
Nun hoffe ich, hier vielleicht das Gesetzesbuch mit dem passenden § genannt zu bekommen.
Die gesetzliche Rentenversicherung findet ihre Rechtsgrundlage im SGB VI. Die Erwerbsminderungsrente ist im § 43 beschrieben.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist rechtlich verankert in den §§ 172-177 VVG.
Zudem weis ich nun nicht, ob ich eine Chance habe, meine sinnlos und umsonst bezahlten Beiträge wieder zurück zu bekommen, denn die Beratung die ich bekam, ist sofern eine Anrechnung der Fall sein sollte, wohl falsch und schlecht gewesen.
Wieso solltest du diese zurück bekommen, du hast doch eine Gegenleistung dafür erhalten (Versicherungsschutz). Dass dieser zu niedrig ausfällt ist, reicht nicht für eine Falschberatung aus. Du hast das Beratungsprotokoll doch sicher gelesen und auch unterschrieben bei Antragsabgabe.
Die einfachste Lösung wäre - sofern dein Alter und Gesundheitszustand ok sind - eine weitere BUV abzuschließen, die in Summe mit der alten ca. 80-100% deines Nettoeinkommens abdeckt.
nunja, einen rückkaufswert kann es noch geben... aber erst prüfen.
beste grüsse
dickie
Jedes Einkommen wird auf Leistungen nach dem SGB - ll bzw. SGB - Xll auf den Bedarf angerechnet,auch eine ganz normale Rente bzw. BU - Rente !
Ausnahmen gibt es auf Erwerbseinkommen,da gibt es Freibeträge nach § 11 b SGB - ll oder wenn diese nicht geltend gemacht werden können,also ein anderes Einkommen erzielt wird,dann max.die eine Versicherungspauschale von 30 €.
In der Grundsicherung vom Sozialamt,wegen Altersrente oder dauerhafter Erwerbsminderungsrente gibt es auf Erwerbseinkommen Freibeträge von 30 % vom Einkommen,max.sind es derzeit 196 €,also die Hälfte des vollen Regelsatzes von derzeit 391 €.
Wird dir also irgendwann eine Rente gezahlt,wird die auf deinen Bedarf angerechnet und von deinem Leistungsanspruch abgezogen,bringt also wirklich nur etwas,wenn man im Fall der Fälle nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Nachlesen kannst du das selber,wenn du mal im Internet eingibst ,, Anrechenbares Einkommen im SGB - ll und SGB - Xll " da findest du,was du suchst !
Hallo Salsero1986,
deine Enttäuschung solltest du in Grenzen halten. Der neue Freund deiner Schwester wendet hier einen unseriösen uralten Trick an.
Er versucht dein Produkt schlecht zu reden, damit er dir im nächsten Atemzug einen neuen Vertrag verkaufen kann. Also Vorsicht!
Richtig ist, jede private BU-Rente wird der Grundsicherung angerechnet. Doch bevor du überhaupt Anspruch auf die Grundsicherung hast, muss dein Vermögen aufgebraucht werden. Und genau dies gilt es mit einer BU zu verhindern.
Eine BU soll dafür sorgen, dass du im Krankheitsfall keine Einkommenseinbußen hast. Dafür muss jedoch die Versorgungslücke geschlossen werden.
Mit 500€ Rente kommst du wirklich nicht weit. Ich finde es auch gefährlich, wenn man die Erwerbsminderungsrente in der Versorgungslücken - Berechnung berücksichtigt. (Was du wohl getan hast) Wir haben sehr oft den Fall, dass eine Person BU ist, aber noch lange nicht EM. Deswegen sollte deine BU-Rente, die volle Lücke schließen. Bedenke bei der Berechnung, dass evtl. noch Steuerzahlungen auf die zukommen können.
Wie solltest du vorgehen?
- a) Deine Versorgungslücke sollte festgestellt werden (und zwar richtig!!!)
- b) Evtl. sollte eine 2. Zusätzliche BU abgeschlossen werden.
- c) Evtl. kann deine bestehende BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen erhöht werden.
- d) Keinesfalls zu schnell deinen bestehenden Vertrag kündigen.
- e) Alt Vertrag auf wichtige Klausel überprüfen (Verzicht auf Abstrakte Verweisung, usw.)
PS: ich wäre Vorsichtige mit deinem „ Familienzuwachs“! Er hätte dir die volle Wahrheit sagen müssen. So hat er dir nur Angst gemacht und sein zukünftiges Geschäft vorbereitet. Schade.
Viel Glück und pass auf :-)
Was soll das für ein Trick sein?
Antwort: er verkauft Ängste!
Ein guter Verkäufer sollte so nicht vorgehen.
Wie sollte denn ein guter Verkäufer vorgehen ?
Versicherungen verkaufen sich ausschließlich über Angst bzw. Befürchtungen. Sofern ich nicht die Befürchtung habe, durch ein Ereignis (Schaden Dritter, Brand, Tod, Krankheit, Unfall...) finanziell geschädigt zu werden bzw. so geschädigt zu werden, dass ich mich nicht davon erhole, werde ich kein Sicherheitsbedürfnis entwickeln und keine Versicherung kaufen.
Man sollte als Verkäufer niemals das bestehende schlecht reden, den bisherigen Berater Diskredetieren o.ä.… damit verleiht man sich einen unseriösen Beigeschmack und verunsichert den Kunden. Ein guter Verkäufer sollte in der Lage sein, durch positive Gesprächsführung, die bestehende „ IST-Situation“ des Kunden zu optimieren. „ positives Bauchgefühl vermitteln“.
Ich vermittle ein positives Bauchgefühl, in dem ich rüberbringe, dass man die Absicherung aus heutiger Sicht besser machen kann ;-) Ist gebongt. Und ja nicht Kollegen schlecht reden, die vielleicht wirklich schlecht beraten und Grütze verkauft haben. Bloß nicht benennen, was nicht optimal läuft, damit der Kunde nachvollziehen kann, warum Du es als Berater anders machen möchtest. Man muss nicht jeden in die Pfanne hauen, aber manchmal muss man auch Klartext reden bzw. erst fragen, warum die Absicherung so ist, wie sie ist. Kann ja sein, der Kunde wollte es damals so. Kommt aber sehr selten vor.
Der neue Freund deiner Schwester wendet hier einen unseriösen uralten Trick an.
Möglich, aber vielleicht auch einfach nur ein gut gemeinter Rat (der zudem auch nicht falsch ist in diesem Fall).
schon, aber dann soll er auch den Satz zuende führen.
Mein Verdacht geht in Richtung Neuabschluss. Hier wurde leider nur Angst verbreitet.
hallo,
private bu renten unterhalb der sozialen absicherung machen keine sinn. sie werden gegengerechnet. sie wird nicht gegen eine gesetzlcihe erwerbsminderungsrente gegengerechnet!!!
das ist der unterschied.
du solltest deinen versicherungsschutz erhöhen, der altvertrag sollte aber auf bedingungswerk und preis leistungsverhältnis unbedingt geprüft werden. man kann ihn beibehalten. deine gesundheit noch ok?
beste grüsse
dickie59
Was für ein Trick soll das sein ? Die Aussage ist völlig richtig. Allerdings hätte er sich mit dieser generellen Aussage selbst ins Knie geschossen, denn das gilt ja für JEDE BU, also auch eine neu vorgeschlagene ;-)
Eine BU in Höhe 500 ist tatsächlich so überflüssig wie ein Kropf, aber gern gemacht, weil günstig und einfach zu verkaufen. Aber entweder ich hänge mich als Berater richtig rein und VERKAUFE das, was dem Kunden wirklich nützt, oder ich gehe den leichteren Weg.