Wie oft prüft das BAföG-Amt mein Konto?

3 Antworten

Das BAföG-Amt überprüft keine Konten. Sie können allerdings die Vorlage von Kontoauszügen von dir verlangen. Das ist jedoch etwas anderes und nennt sich Mitwirkungspflicht.

Fünftausend Euro darfst du ja haben. Wenn es mehr wird, kann es sein, dass du eine gewisse Zeit kein Bafög mehr bekommst. Solange, bis du wieder unter 5000 bist.

Unterschiedlich