Wie oft kommt die Polizei bei einem Haftbefehl?
Hey Leute !
eine Freundin muss für ein 1 Jahr wegen Betrug ins Gefängnis! Erstverbüsser!!
sie sagte die Polizei wäre heute schon 2 mal bei ihr dagewesene. Ein mal früh und einmal nachmittags
klingeln und klopfen als sagte auch bei den Nachbarn dann wäre plötzliche Stille da gewesen.
darf die Polizei auch die Tür aufbrechen? Wenn ja ab wann???
Ihre/ unsere Frage wie oft kommen die heute noch?? Warten die solange vor der Tür bis sie mal raus kommt???
Sie hat einen Gnadengesuch am Laufen stellt sich deshalb noch nicht.
Hinzu kommt sie ist schwanger
5 Antworten
Grundsätzlich darf die Polizei in einem solchen Fall auch die Wohnung durchsuchen- sich also entsprechend Zutritt verschaffen- und das prinzipiell auch sofort. Wa sie es dann tatsächlich machen kann hier keiner sagen, die werden da aber nicht locker lassen und sie schon einkassieren.
Ist der Haftbefehl kein richterlicher Beschluss?
kann ich nicht beurteilen - ich hab mit solchen Dingen (und Leuten) nix zu tun; könnte mir aber vorstellen, daß es zum Eindringen in eine Wohnung einen eigenen Beschluss benötigt.
Absatz 1 Satz 2a https://dejure.org/gesetze/PolG/31.html
Die Polizei kommt gar nicht bis kaum.
Die Nachbarin soll wegen dem Haftbefehl erstmal klären, warum der noch gibt, obwohl sie schwanger in. Was sagt die Staatsanwaltschaft?
Dein Staat in Form seiner Vollzugsorgane schnappt dich , wie es ihn passt. Die Bullen dringen ohne Weiteres in eine Wohnung ein, mit der Begründung und Rechtfertigung, es sei "Gefahr im Verzug". Mit diesem Gummibegriff verschaffen sie sich beliebig Zugang zu allen möglichen Wohnungen, allemal bei sogenannten einfachen Leuten.
Alle gute Dinge sind drei, dann kommt der Schlüsseldienst. Sie soll sich besser stellen.
Die kommen so oft bis sie aufgegriffen wird.
Quasi auch 10 mal am Tag???
auch am Abend oder morgens früh um 5
Wenn ich es richtig weiß, geht das nicht so einfach - dazu braucht es einen richterlichen Beschluss.