Wie oft darf Besuch bei jemandem übernachten ohne, dass sie angemeldet werden muss?
Es geht um eine Mietswohnung. Wie oft dürfen dort nicht gemeldete Leute (zum Beispiel Schwester) übernachten ?
9 Antworten
Das kommt darauf an: Handelt es sich nicht mehr um Besuch, sondern um eine Form des Zusammenlebens, muss auch bei Weiterbestehen des eigenen Haushaltes der Vermieter informiert werden. Übernachtet Deine Freundin ständig bei dir, ist das kein Besuch mehr. Hält sich ein Verwandter dagegen für maximal 4 Wochen bei dir auf, geht das den Vermieter nichts an. Nimmst Du einen Verwandten für einige Monate auf, muss zwar der Vermieter informiert werden, darf aber die Zustimmung nicht verweigern. Alle anderen Formen des "Besuchs" gelten als Untervermietung und da muss der Vermieter zustimmen.
Es gibt 2 Dinge wo ein Muss vorliegt. Also sollte Deine Schwester Ihre Wohnung aufgeben und sich in deiner Gemeinde Stadt eine Unterkunft suchen, so hat Sich sich beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde abzumelden. Das kann erst passieren, nachdem Sie sich in Deiner Gemeinde angemeldet hat. Meist werden dazu auch Formulare des Wohnungsgebers, Vermieters auszufüllen sein. Das ist aber denke ich bei einem Besuch definitiv nicht gegeben.... Die Frage ob es ein Besuch oder eine Untervermietung ist, dazu gibt es Urteile und hängt von der Länge des Aufenthalts ab. Eine Untervermietung ist in vielen Mietverträgen untersagt... bzw. Bedarf der Zustimmung des Vermieters... Bei z.B. Familienangehörigen muss der Vermieter einer solchen Untervermietung zustimmen... Bei Freunden nicht, da musst Du einen "neuen" Mietvertrag aushandeln....
Geht es um einen Streit, welcher evtl. bzgl. der Nebenkostenabrechnung im Haus entstehen könnte. Weil mal die 1 Schwester zu besuch ist, dann wieder der Bruder und dann noch ein anderer Verwandter ist dass alles Besuch und im normalen Mietvertrag enthalten... Hast Du einen Vertrag oder eine Wohnung, wo eh fast alle Nebenkosten durch eigene Zähler abgerechnet werden auch z.B. Wasser, dann wird auch kein Nachbar sich benachteiligt fühlen.... Zahlst Du allerdings nur eine pauschale Warmmiete, dann könnte sich die Wut wegen steigender Nebenkosten auch Dir gegenüber Luft gemacht werden. Obwohl Du nichts falsch gemacht hast und die Preise eh allgemein gestiegen sind und nicht nur weil Du regelmässig übers Wochenende Besuch von wechselnden Bekannten und Freunden hast....
Nein..egal ist das nicht. Dein Besucher verbraucht Wasser, welches in der Endabrechnung durch die Mitbewohner im Haus geteilt wird. Wenn dein Besuch also täglich kommt müssen die anderen Hausbewohner das Wasser mitbezahlen.
Diese Frage kommt daher, das Du wahrscheinlich nicht die zusätzliche Pauschale der Nebenkosten zahlen möchtest.
Und dann kommt wenige Monate später von Dir die Frage, warum muss ich soviel für Wasser nachzahlen ? Weil bei den anderen Mietern im Haus auch die Leute auf deinen Kosten geduscht haben !!
Was wollt Ihr mit euerer Diskussion? Wenn es ein Besuch ist und keine Dauerhafte Untervermietung dann ist es Privatsache wen er sie alles zum Duschen und Baden zu Besuch hat. Selbst wenn der Besuch immer den letzten Parkplatz bekommt und es nur einen Wasserzähler gibt ist das alles bereits in dem Mietvertrag enthalten und bezahlt...
Mal andersherum gefragt, warum sollte ein Besucher / Partner der eine weitere Wohnung im Ort hat und auch dort Nebenkosten voll zahlt, dort nochmals zur Kasse gebeten werden? Habt Ihr diese Seite schonmal betrachtet????
und was ist bei denen wo es das nicht gibt ? Mehrfamilienhaus mit einem Wasserzähler ?
@wuseldusel: Längst nicht so verbreitet, wie man denkt
also... ich kenne nur Neubauten die so etwas haben...
Wo gibt es das denn heute noch? Selbst Altbau-Zechensiedlungen haben mitlerweile einzelne Wasserzähler. Ausserdem, selbst wenn dem so wäre: Wenn ich als Mieter 20 mal aufs Klo gehe, mir viermal täglich die Zähne putze und dreimal dusche... was machst du denn dann? Das wäre dann legal, oder wie?
Keine Ahnung, hier im Ruhrpott gibt es sowas gar nicht mehr (ausser in Gewerbegebieten, da gibt es das tatsächlich noch). Aber selbst wenn dem so wäre: Wer hindert Mieter A denn 50 mal aufs Klo zu gehen, wenn Mieter B das nicht will???
wenn mann bis zu 3 Monaten bei jemanden übernachtet,kann mann es als Besuch auslegen.Danach besteht so weit ich weiss meldepflicht
Im Prinzip unbegrenzt. Allerdings bei (ich glaube) mehr als 6 Wochen am Stück muß evtl. dem Vermieter bescheid gesagt werden.
Also bei den meisten Häusern und Wohnungen gibt es mitlerweile Wasserzähler in jeder einzelnen Wohnungen, d.h. jeder Mieter zahlt nur seinen Verbrauch.